Hundesteuer Philippsthal (Werra)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Philippsthal (Werra)
Zuständiges Amt — Standort Philippsthal (Werra)
Öffnungszeiten — Steueramt Philippsthal (Werra)
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Philippsthal (Werra).
Hundesteuersätze Philippsthal (Werra) — Übersicht 2026
| Kategorie | Philippsthal (Werra) | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 64.00 € | 90.00 € | -26.00 € |
| Zweithund | 115.00 € | 180.00 € | -65.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 384.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Philippsthal (Werra), Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Philippsthal (Werra) 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Philippsthal (Werra) beträgt 64€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 115€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 384€ pro Jahr.
- Philippsthal (Werra) liegt damit 26€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Philippsthal (Werra) in Hessen.
Hundehalter in Philippsthal (Werra) müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Philippsthal (Werra). Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 4.117 Einwohnern ist Philippsthal (Werra) eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Philippsthal (Werra) zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Philippsthal (Werra) bei 64.00 Euro. Ein Zweithund kostet 115.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 384 Euro jährlich.
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Die Kosten von 64€ für Ihren Ersthund können Sie in Philippsthal (Werra) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Philippsthal (Werra)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Philippsthal (Werra) eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Philippsthal (Werra) zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Philippsthal (Werra) ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 384.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Philippsthal (Werra)
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Philippsthal (Werra) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Philippsthal (Werra).
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Philippsthal (Werra): So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Philippsthal (Werra) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Hessen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Philippsthal (Werra) gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Philippsthal (Werra) speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Philippsthal (Werra) – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Philippsthal (Werra) als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Philippsthal (Werra).
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Hessen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Philippsthal (Werra), müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Philippsthal (Werra) steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Philippsthal (Werra) über 64.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Philippsthal (Werra) da?
Mit einem Steuersatz von 64€ pro Jahr für den Ersthund liegt Philippsthal (Werra) 26€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Philippsthal (Werra) zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Hessen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Philippsthal (Werra) einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (115€ statt 64€).
Bei 4.117 Einwohnern und einer Fläche von 77 km² ist Philippsthal (Werra) als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Philippsthal (Werra)
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Philippsthal (Werra) häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Philippsthal (Werra) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Philippsthal (Werra) zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Philippsthal (Werra)
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