Hundesteuer Biedenkopfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund73.00pro Jahr
Zweithund131.00pro Jahr
Listenhund438.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-17.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Biedenkopf

BehördeStadtverwaltung BiedenkopfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHainstraße 63, 35216 Biedenkopf
Telefon06461 7040

Zuständiges Amt — Standort Biedenkopf

Öffnungszeiten — Steueramt Biedenkopf

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:30 Uhr, 14:00–15:30 Uhr
Dienstag08:30–12:30 Uhr
Mittwoch08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:30 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Biedenkopf.

Hundesteuersätze Biedenkopf — Übersicht 2026

KategorieBiedenkopfØ HessenDifferenz
Ersthund73.0090.00 €-17.00
Zweithund131.00180.00 €-49.00
Listenhund / gefährl. Hund438.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Biedenkopf, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Biedenkopf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Biedenkopf beträgt 73€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 131€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 438€ pro Jahr.
  • Biedenkopf liegt damit 17€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Biedenkopf in Hessen.

Hundehalter in Biedenkopf müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Biedenkopf. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 13.717 Einwohnern ist Biedenkopf eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Biedenkopf zahlen?

Hundehalter in Biedenkopf müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 73.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 131.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 438 Euro jährlich.

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Die Kosten von 73€ für Ihren Ersthund können Sie in Biedenkopf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Biedenkopf

Die Hundesteuersatzung von Biedenkopf sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 73.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Biedenkopf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Biedenkopf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 438.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Biedenkopf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Biedenkopf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Biedenkopf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Biedenkopf: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Biedenkopf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Biedenkopf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Biedenkopf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Biedenkopf – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Biedenkopf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Biedenkopf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Biedenkopf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Biedenkopf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Biedenkopf über 73.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Biedenkopf da?

Mit einem Steuersatz von 73€ pro Jahr für den Ersthund liegt Biedenkopf 17€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Biedenkopf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Biedenkopf einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (131€ statt 73€).

Bei 13.717 Einwohnern und einer Fläche von 161 km² ist Biedenkopf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Biedenkopf

Viele Verwaltungen, so oft auch Biedenkopf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Biedenkopf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Biedenkopf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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