Hundesteuer Rödermarkanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund114.00pro Jahr
Zweithund205.00pro Jahr
Listenhund684.00pro Jahr
vs. Ø Hessen+24.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Rödermark

BehördeStadtverwaltung RödermarkSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDieburger Str. 13-17, 63322 Rödermark
Telefon06074 9110

Zuständiges Amt — Standort Rödermark

Öffnungszeiten — Steueramt Rödermark

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rödermark.

Hundesteuersätze Rödermark — Übersicht 2026

KategorieRödermarkØ HessenDifferenz
Ersthund114.0090.00 €+24.00
Zweithund205.00180.00 €+25.00
Listenhund / gefährl. Hund684.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Rödermark, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Rödermark 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rödermark beträgt 114€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 205€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 684€ pro Jahr.
  • Rödermark liegt damit 24€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rödermark in Hessen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Rödermark leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Rödermark.

Bei einer Bevölkerung von 28.835 Einwohnern ist Rödermark eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Rödermark zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Rödermark bei 114.00 Euro. Ein Zweithund kostet 205.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 684 Euro jährlich.

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Die Kosten von 114€ für Ihren Ersthund können Sie in Rödermark nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rödermark

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Rödermark eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rödermark zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Rödermark ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 684.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rödermark

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Rödermark beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Rödermark.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rödermark: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Rödermark sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rödermark gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39% bietet Rödermarkhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Rödermark speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Rödermark – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Rödermark sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Rödermark.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Rödermark? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Rödermark steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Rödermark über 114.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Rödermark da?

Mit einem Steuersatz von 114€ pro Jahr für den Ersthund liegt Rödermark 24€ über dem Durchschnitt von Hessen. Damit gehört Rödermark zu den teureren Gemeinden in Hessen. Hundehalter zahlen hier deutlich mehr als in vielen Nachbargemeinden.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rödermark einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (205€ statt 114€).

Bei 28.835 Einwohnern und einer Fläche von 70 km² ist Rödermark als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rödermark

Viele Verwaltungen, so oft auch Rödermark, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rödermark wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Rödermark zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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