Hundesteuer Frankenberg (Eder)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Frankenberg (Eder) verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Frankenberg (Eder)
Zuständiges Amt — Standort Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten — Steueramt Frankenberg (Eder)
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Frankenberg (Eder).
Hundesteuersätze Frankenberg (Eder) — Übersicht 2026
| Kategorie | Frankenberg (Eder) | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 42.00 € | 90.00 € | -48.00 € |
| Zweithund | 84.00 € | 180.00 € | -96.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 900.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Frankenberg (Eder)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Frankenberg (Eder) 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 900 € pro Jahr.
- Frankenberg (Eder) liegt damit 48 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
- Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Frankenberg (Eder) die 20.-teuerste von 21 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Frankenberg (Eder) in Hessen.
Wer in Frankenberg (Eder) (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Frankenberg (Eder)derzeit 42.00 € pro Jahr fällig — 48 € unter dem Durchschnitt von Hessen.
Mit 18.138 Einwohnern auf 198 km² zählt Frankenberg (Eder) zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Frankenberg (Eder).
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Frankenberg (Eder)?
Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 42.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 84.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 900.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Frankenberg (Eder) auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Frankenberg (Eder) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Frankenberg (Eder)
Nicht jeder Hundehalter in Frankenberg (Eder) muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Frankenberg (Eder) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Frankenberg (Eder)
Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Frankenberg (Eder) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 900.00 € pro Jahr — das ist das 21.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Frankenberg (Eder)
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Frankenberg (Eder) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Frankenberg (Eder).
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Frankenberg (Eder): So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Frankenberg (Eder) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Frankenberg (Eder) gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Frankenberg (Eder) gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →
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Hundemarke verloren in Frankenberg (Eder) – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Frankenberg (Eder) als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Frankenberg (Eder).
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Frankenberg (Eder), müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) über 42.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Frankenberg (Eder)?
Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Frankenberg (Eder) 48 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Frankenberg (Eder) zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Frankenberg (Eder) damit die 20.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 61 €). Am günstigsten ist Gemünden (Wohra) mit 36 €, am teuersten Volkmarsen mit 96 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Frankenberg (Eder) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (84 € statt 42 €).
Bei 18.138 Einwohnern und einer Fläche von 198 km² ist Frankenberg (Eder) als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Frankenberg (Eder)
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Frankenberg (Eder) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Frankenberg (Eder) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Frankenberg (Eder) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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