Hundesteuer Frankenberg (Eder)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund42,00 €pro Jahr
Zweithundca. 84,00 €pro Jahr
Listenhundca. 900,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-48,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Frankenberg (Eder) geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Frankenberg (Eder)

BehördeStadtverwaltung Frankenberg (Eder)Steueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Zuständiges Amt — Standort Frankenberg (Eder)

Hundesteuersätze Frankenberg (Eder) — Übersicht 2026

KategorieFrankenberg (Eder)Ø HessenDifferenz
Ersthund42,00 €90,00 €-48,00 €
Zweithundca. 84,00 €180,00 €-96,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 900,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Frankenberg (Eder)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Frankenberg (Eder) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 900 € pro Jahr.
  • Frankenberg (Eder) liegt damit 48 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Frankenberg (Eder) die 20.-teuerste von 21 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Frankenberg (Eder) den 390.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Frankenberg (Eder) in Hessen.

Wer in Frankenberg (Eder) (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Frankenberg (Eder) derzeit 42,00 € pro Jahr fällig — 48 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 18.138 Einwohnern auf 198 km² zählt Frankenberg (Eder) zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Frankenberg (Eder).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Frankenberg (Eder)?

Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 42,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 900,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Frankenberg (Eder) auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Frankenberg (Eder) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Frankenberg (Eder)

Nicht jeder Hundehalter in Frankenberg (Eder) muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Frankenberg (Eder) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Frankenberg (Eder)

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Frankenberg (Eder) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 900,00 € pro Jahr — das ist das 21.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Frankenberg (Eder)

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Frankenberg (Eder). Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Frankenberg (Eder))
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Frankenberg (Eder): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Frankenberg (Eder) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Frankenberg (Eder) gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Frankenberg (Eder) gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Frankenberg (Eder)?

Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Frankenberg (Eder) 48 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Frankenberg (Eder) zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Frankenberg (Eder) damit die 20.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 61 €). Am günstigsten ist Gemünden (Wohra) mit 36 €, am teuersten Volkmarsen mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Frankenberg (Eder) den 390.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 4 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Frankenberg (Eder) liegt 18 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Frankenberg (Eder) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 84 € statt 42 €).

Bei 18.138 Einwohnern und einer Fläche von 198 km² ist Frankenberg (Eder) als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Frankenberg (Eder)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Frankenberg (Eder) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Frankenberg (Eder) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Frankenberg (Eder) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Frankenberg (Eder)

Wie viel Hundesteuer muss ich in Frankenberg (Eder) zahlen?

Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) liegt bei 42,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 84,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 900,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Frankenberg (Eder)?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder) oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Frankenberg (Eder) anzumelden?

Zur Anmeldung in Frankenberg (Eder) benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Frankenberg (Eder)?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Frankenberg (Eder) bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Frankenberg (Eder) befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Frankenberg (Eder) oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Frankenberg (Eder) ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Frankenberg (Eder) erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Frankenberg (Eder)?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Frankenberg (Eder) fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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