Hundesteuer Willingen (Upland)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund76.00pro Jahr
Zweithund137.00pro Jahr
Listenhund456.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-14.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Willingen (Upland)

BehördeStadtverwaltung Willingen (Upland)Steueramt / Gemeindekasse
AdresseWaldecker Str. 12, 34508 Willingen (Upland)
Telefon05632 4010

Zuständiges Amt — Standort Willingen (Upland)

Öffnungszeiten — Steueramt Willingen (Upland)

TagÖffnungszeiten
Montag07:30–12:30 Uhr, 13:30–16:30 Uhr
Dienstag07:30–12:30 Uhr, 13:30–16:30 Uhr
Mittwoch07:30–12:30 Uhr, 13:30–16:30 Uhr
Donnerstag07:30–12:30 Uhr, 13:30–16:30 Uhr
Freitag07:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Willingen (Upland).

Hundesteuersätze Willingen (Upland) — Übersicht 2026

KategorieWillingen (Upland)Ø HessenDifferenz
Ersthund76.0090.00 €-14.00
Zweithund137.00180.00 €-43.00
Listenhund / gefährl. Hund456.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Willingen (Upland), Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Willingen (Upland) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Willingen (Upland) beträgt 76€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 137€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 456€ pro Jahr.
  • Willingen (Upland) liegt damit 14€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Willingen (Upland) in Hessen.

Sie möchten Ihren Hund in Willingen (Upland) anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Hessen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 6.263 Einwohnern ist Willingen (Upland) eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Willingen (Upland) zahlen?

In Willingen (Upland) kostet der erste angemeldete Hund 76.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 137.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 456 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 76€ für Ihren Ersthund können Sie in Willingen (Upland) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Willingen (Upland)

Auch wenn die Steuer in Willingen (Upland) bei 76.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Willingen (Upland) zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Willingen (Upland) ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 456.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Willingen (Upland)

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Willingen (Upland) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Willingen (Upland).

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Willingen (Upland): So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Willingen (Upland) sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Willingen (Upland) gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Willingen (Upland) speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Willingen (Upland) – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Willingen (Upland) sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Willingen (Upland).
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Willingen (Upland)? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Willingen (Upland) steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Willingen (Upland) über 76.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Willingen (Upland) da?

Mit einem Steuersatz von 76€ pro Jahr für den Ersthund liegt Willingen (Upland) 14€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Willingen (Upland) bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Willingen (Upland) einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (137€ statt 76€).

Bei 6.263 Einwohnern und einer Fläche von 130 km² ist Willingen (Upland) als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Willingen (Upland)

Viele Verwaltungen, so oft auch Willingen (Upland), bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Willingen (Upland) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Willingen (Upland) zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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