Hundesteuer Flörsheim am Mainanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Flörsheim am Main
Zuständiges Amt — Standort Flörsheim am Main
Öffnungszeiten — Steueramt Flörsheim am Main
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 15:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Flörsheim am Main.
Hundesteuersätze Flörsheim am Main — Übersicht 2026
| Kategorie | Flörsheim am Main | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 107.00 € | 90.00 € | +17.00 € |
| Zweithund | 193.00 € | 180.00 € | +13.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 642.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Flörsheim am Main, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Flörsheim am Main 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Flörsheim am Main beträgt 107€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 193€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 642€ pro Jahr.
- Flörsheim am Main liegt damit 17€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Flörsheim am Main in Hessen.
Hundehalter in Flörsheim am Main müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Flörsheim am Main. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 21.751 Einwohnern ist Flörsheim am Main eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Flörsheim am Main zahlen?
In Flörsheim am Main kostet der erste angemeldete Hund 107.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 193.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 642 Euro jährlich.
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Die Kosten von 107€ für Ihren Ersthund können Sie in Flörsheim am Main nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Flörsheim am Main
Auch wenn die Steuer in Flörsheim am Main bei 107.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Flörsheim am Main zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Flörsheim am Main ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 642.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Flörsheim am Main
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Flörsheim am Main beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Flörsheim am Main.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Flörsheim am Main: So funktioniert es
Das Steueramt Flörsheim am Main benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Hessen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Flörsheim am Main gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 37% bietet Flörsheim am Mainhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Flörsheim am Main speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Flörsheim am Main – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Flörsheim am Main wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Flörsheim am Main.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Hessen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Flörsheim am Main. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Flörsheim am Main steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Flörsheim am Main über 107.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Flörsheim am Main da?
Mit einem Steuersatz von 107€ pro Jahr für den Ersthund liegt Flörsheim am Main 17€ über dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Flörsheim am Main bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Flörsheim am Main einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (193€ statt 107€).
Bei 21.751 Einwohnern und einer Fläche von 181 km² ist Flörsheim am Main als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Flörsheim am Main
In Flörsheim am Main stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Flörsheim am Main wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Flörsheim am Main zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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