Hundesteuer Schwarzenbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund60,00 €pro Jahr
Zweithundca. 120,00 €pro Jahr
Listenhund510,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-30,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Schwarzenborn geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Schwarzenborn

BehördeStadtverwaltung SchwarzenbornSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Schwalm-Eder-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Schwarzenborn

Hundesteuersätze Schwarzenborn — Übersicht 2026

KategorieSchwarzenbornØ HessenDifferenz
Ersthund60,00 €90,00 €-30,00 €
Zweithundca. 120,00 €180,00 €-60,00 €
Listenhund / gefährl. Hund510,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Schwarzenborn). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Schwarzenborn 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Schwarzenborn beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 510 € pro Jahr.
  • Schwarzenborn liegt damit 30 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Schwalm-Eder-Kreis ist Schwarzenborn die 19.-teuerste von 27 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Schwarzenborn den 299.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schwarzenborn in Hessen.

Wer in Schwarzenborn (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schwarzenborn derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 30 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 1.194 Einwohnern auf 48 km² zählt Schwarzenborn zu den Landgemeinden in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schwarzenborn.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schwarzenborn?

Die Hundesteuer in Schwarzenborn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 510,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schwarzenborn auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Schwarzenborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schwarzenborn

Nicht jeder Hundehalter in Schwarzenborn muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schwarzenborn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schwarzenborn

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Schwarzenborn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 510,00 € pro Jahr — das ist das 8.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schwarzenborn

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schwarzenborn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Schwarzenborn)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Schwarzenborn: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schwarzenborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schwarzenborn gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schwarzenborn?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schwarzenborn 30 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Schwarzenborn zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Schwalm-Eder-Kreis ist Schwarzenborn damit die 19.-teuerste von 27 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Wabern mit 36 €, am teuersten Edermünde mit 72 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Schwarzenborn den 299.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 27 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Schwarzenborn liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schwarzenborn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 120 € statt 60 €).

Bei 1.194 Einwohnern und einer Fläche von 48 km² ist Schwarzenborn als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schwarzenborn

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schwarzenborn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Schwarzenborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schwarzenborn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwarzenborn

Wie viel Hundesteuer muss ich in Schwarzenborn zahlen?

Die Hundesteuer in Schwarzenborn liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 510,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Schwarzenborn?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Schwarzenborn oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Schwarzenborn anzumelden?

Zur Anmeldung in Schwarzenborn benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Schwarzenborn?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Schwarzenborn bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Schwarzenborn befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Schwarzenborn oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Schwarzenborn ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Schwarzenborn erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Schwarzenborn?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Schwarzenborn fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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