Hundesteuer Willingshausenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Willingshausen
Zuständiges Amt — Standort Willingshausen
Öffnungszeiten — Steueramt Willingshausen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr | |
| Dienstag | 13:30–15:30 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 13:30–17:30 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Willingshausen.
Hundesteuersätze Willingshausen — Übersicht 2026
| Kategorie | Willingshausen | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 68.00 € | 90.00 € | -22.00 € |
| Zweithund | 122.00 € | 180.00 € | -58.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 408.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Willingshausen, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Willingshausen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Willingshausen beträgt 68€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 122€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 408€ pro Jahr.
- Willingshausen liegt damit 22€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Willingshausen in Hessen.
Die Hundeanmeldung in Willingshausen ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Willingshausen erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 4.789 Einwohnern ist Willingshausen eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Willingshausen zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Willingshausen bei 68.00 Euro. Ein Zweithund kostet 122.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 408 Euro jährlich.
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Die Kosten von 68€ für Ihren Ersthund können Sie in Willingshausen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Willingshausen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Willingshausen eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Willingshausen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Willingshausen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 408.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Willingshausen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Willingshausen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Willingshausen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Willingshausen: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Willingshausen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Hessen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Willingshausen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Willingshausen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Willingshausen – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Willingshausen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Willingshausen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Hessen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Willingshausen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Willingshausen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Willingshausen über 68.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Willingshausen da?
Mit einem Steuersatz von 68€ pro Jahr für den Ersthund liegt Willingshausen 22€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Willingshausen zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Hessen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Willingshausen einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (122€ statt 68€).
Bei 4.789 Einwohnern und einer Fläche von 87 km² ist Willingshausen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Willingshausen
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Willingshausen häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Willingshausen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Willingshausen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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