Hundesteuer Ober-Mörlenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Ober-Mörlen
Zuständiges Amt — Standort Ober-Mörlen
Öffnungszeiten — Steueramt Ober-Mörlen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ober-Mörlen.
Hundesteuersätze Ober-Mörlen — Übersicht 2026
| Kategorie | Ober-Mörlen | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 81.00 € | 90.00 € | -9.00 € |
| Zweithund | 146.00 € | 180.00 € | -34.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 486.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Ober-Mörlen, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Ober-Mörlen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Ober-Mörlen beträgt 81€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 146€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 486€ pro Jahr.
- Ober-Mörlen liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ober-Mörlen in Hessen.
Hundehalter in Ober-Mörlen müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Ober-Mörlen. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 5.849 Einwohnern ist Ober-Mörlen eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Ober-Mörlen zahlen?
Hundehalter in Ober-Mörlen müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 81.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 146.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 486 Euro jährlich.
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Die Kosten von 81€ für Ihren Ersthund können Sie in Ober-Mörlen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ober-Mörlen
Die Hundesteuersatzung von Ober-Mörlen sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 81.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ober-Mörlen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Ober-Mörlen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 486.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ober-Mörlen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ober-Mörlen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Ober-Mörlen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Ober-Mörlen: So funktioniert es
Das Steueramt Ober-Mörlen benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Hessen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ober-Mörlen gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 32% bietet Ober-Mörlenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Ober-Mörlen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Ober-Mörlen – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Ober-Mörlen wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Ober-Mörlen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Hessen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Ober-Mörlen. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Ober-Mörlen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Ober-Mörlen über 81.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Ober-Mörlen da?
Mit einem Steuersatz von 81€ pro Jahr für den Ersthund liegt Ober-Mörlen 9€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Ober-Mörlen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ober-Mörlen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (146€ statt 81€).
Bei 5.849 Einwohnern und einer Fläche von 86 km² ist Ober-Mörlen als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ober-Mörlen
In Ober-Mörlen stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Ober-Mörlen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Ober-Mörlen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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