Hundesteuer Neubrandenburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Neubrandenburg verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Neubrandenburg
Zuständiges Amt — Standort Neubrandenburg
Öffnungszeiten — Steueramt Neubrandenburg
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Neubrandenburg.
Hundesteuersätze Neubrandenburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Neubrandenburg | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 96.00 € | 50.00 € | +46.00 € |
| Zweithund | 192.00 € | 100.00 € | +92.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 700.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Neubrandenburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Neubrandenburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Neubrandenburg beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 700 € pro Jahr.
- Neubrandenburg liegt damit 46 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
- Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist Neubrandenburg die 1.-teuerste von 6 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neubrandenburgderzeit 96.00 € pro Jahr fällig — 46 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.
Mit 64.390 Einwohnern auf 17 km² zählt Neubrandenburg zu den Mittelstadtn in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neubrandenburg.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neubrandenburg?
Die Hundesteuer in Neubrandenburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 96.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 192.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 700.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neubrandenburg auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Neubrandenburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neubrandenburg
Nicht jeder Hundehalter in Neubrandenburg muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 64.390 Einwohnern bietet Neubrandenburg teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neubrandenburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neubrandenburg
Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Neubrandenburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 700.00 € pro Jahr — das ist das 7.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neubrandenburg
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Neubrandenburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neubrandenburg.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Neubrandenburg: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neubrandenburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neubrandenburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 3788 Einwohnern pro km² hat Neubrandenburg naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →
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Hundemarke verloren in Neubrandenburg – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Neubrandenburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Neubrandenburg.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Mecklenburg-Vorpommern meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Neubrandenburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Neubrandenburg steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Neubrandenburg über 96.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neubrandenburg?
Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neubrandenburg 46 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Damit gehört Neubrandenburg zu den teureren Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist Neubrandenburg damit die 1.-teuerste von 6 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 58 €). Am günstigsten ist Waren mit 50 €.
Neubrandenburg ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neubrandenburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (192 € statt 96 €).
Bei 64.390 Einwohnern und einer Fläche von 17 km² ist Neubrandenburg als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neubrandenburg
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neubrandenburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Neubrandenburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neubrandenburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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