Hundesteuer Neubrandenburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Neubrandenburg geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Neubrandenburg
Zuständiges Amt — Standort Neubrandenburg
Hundesteuersätze Neubrandenburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Neubrandenburg | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 96,00 € | 50,00 € | +46,00 € |
| Zweithund | ca. 192,00 € | 100,00 € | +92,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 700,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Neubrandenburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Neubrandenburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Neubrandenburg beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
- Neubrandenburg liegt damit 46 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
- Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist Neubrandenburg die 1.-teuerste von 6 Gemeinden.
- Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Neubrandenburg den 4.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neubrandenburg derzeit 96,00 € pro Jahr fällig — 46 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.
Mit 64.390 Einwohnern auf 17 km² zählt Neubrandenburg zu den Mittelstadtn in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neubrandenburg.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neubrandenburg?
Die Hundesteuer in Neubrandenburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neubrandenburg auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Neubrandenburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neubrandenburg
Nicht jeder Hundehalter in Neubrandenburg muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 64.390 Einwohnern bietet Neubrandenburg teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neubrandenburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neubrandenburg
Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Neubrandenburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 7.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neubrandenburg
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neubrandenburg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Neubrandenburg)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Neubrandenburg: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neubrandenburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neubrandenburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 3788 Einwohnern pro km² hat Neubrandenburg naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neubrandenburg?
Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neubrandenburg 46 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Damit gehört Neubrandenburg zu den teureren Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist Neubrandenburg damit die 1.-teuerste von 6 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 56 €). Am günstigsten ist Waren mit 37 €.
Neubrandenburg ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Neubrandenburg den 4.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 93 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Neubrandenburg liegt 49 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neubrandenburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).
Bei 64.390 Einwohnern und einer Fläche von 17 km² ist Neubrandenburg als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neubrandenburg
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neubrandenburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Neubrandenburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neubrandenburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neubrandenburg
Wie viel Hundesteuer muss ich in Neubrandenburg zahlen?
Die Hundesteuer in Neubrandenburg liegt bei 96,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 192,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Neubrandenburg?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Neubrandenburg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Neubrandenburg anzumelden?
Zur Anmeldung in Neubrandenburg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Neubrandenburg?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Neubrandenburg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Neubrandenburg befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Neubrandenburg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Neubrandenburg ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Neubrandenburg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Neubrandenburg?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Neubrandenburg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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