Hundesteuer Grevesmühlenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund46.00pro Jahr
Zweithund83.00pro Jahr
Listenhund276.00pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-4.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Grevesmühlen

BehördeStadtverwaltung GrevesmühlenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathauspl. 1, 23936 Grevesmühlen
Telefon03881 7230

Zuständiges Amt — Standort Grevesmühlen

Öffnungszeiten — Steueramt Grevesmühlen

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Grevesmühlen.

Hundesteuersätze Grevesmühlen — Übersicht 2026

KategorieGrevesmühlenØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund46.0050.00 €-4.00
Zweithund83.00100.00 €-17.00
Listenhund / gefährl. Hund276.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Grevesmühlen, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Grevesmühlen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Grevesmühlen beträgt 46€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 83€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 276€ pro Jahr.
  • Grevesmühlen liegt damit 4€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Grevesmühlen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Grevesmühlen leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Grevesmühlen.

Bei einer Bevölkerung von 10.398 Einwohnern ist Grevesmühlen eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Grevesmühlen zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Grevesmühlen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 46.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 83.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 276 Euro jährlich.

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Die Kosten von 46€ für Ihren Ersthund können Sie in Grevesmühlen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Grevesmühlen

In Grevesmühlen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Grevesmühlen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Grevesmühlen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 276.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Grevesmühlen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Grevesmühlen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Grevesmühlen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Grevesmühlen: So funktioniert es

Das Steueramt Grevesmühlen benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Grevesmühlen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Grevesmühlen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Grevesmühlen – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Grevesmühlen wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Grevesmühlen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Grevesmühlen. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Grevesmühlen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Grevesmühlen über 46.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Grevesmühlen da?

Mit einem Steuersatz von 46€ pro Jahr für den Ersthund liegt Grevesmühlen 4€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Grevesmühlen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Grevesmühlen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (83€ statt 46€).

Bei 10.398 Einwohnern und einer Fläche von 126 km² ist Grevesmühlen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Grevesmühlen

In Grevesmühlen stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Grevesmühlen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Grevesmühlen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Grevesmühlen

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