Hundesteuer Bruchhausen-Vilsenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund48,00pro Jahr
Zweithund84,00pro Jahr
Listenhund612,00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-24,00Differenz

Ersthund-Satz für Bruchhausen-Vilsen amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bruchhausen-Vilsen

BehördeStadtverwaltung Bruchhausen-VilsenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathaus, Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon04252 3910

Zuständiges Amt — Standort Bruchhausen-Vilsen

Öffnungszeiten — Steueramt Bruchhausen-Vilsen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–13:00 Uhr
Dienstag08:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bruchhausen-Vilsen.

Hundesteuersätze Bruchhausen-Vilsen — Übersicht 2026

KategorieBruchhausen-VilsenØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund48,0072,00 €-24,00
Zweithund84,00144,00 €-60,00
Listenhund / gefährl. Hund612,00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bruchhausen-Vilsen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Bruchhausen-Vilsen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bruchhausen-Vilsen beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 84 € pro Jahr (75 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Bruchhausen-Vilsen liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Diepholz ist Bruchhausen-Vilsen die 16.-teuerste von 49 Gemeinden.
  • Unter den 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Bruchhausen-Vilsen den 423.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bruchhausen-Vilsen in Niedersachsen.

Wer in Bruchhausen-Vilsen (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bruchhausen-Vilsen derzeit 48,00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 9.270 Einwohnern auf 104 km² zählt Bruchhausen-Vilsen zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bruchhausen-Vilsen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bruchhausen-Vilsen?

Die Hundesteuer in Bruchhausen-Vilsen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 75 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bruchhausen-Vilsen auf rund 624. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Bruchhausen-Vilsen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bruchhausen-Vilsen

Nicht jeder Hundehalter in Bruchhausen-Vilsen muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bruchhausen-Vilsen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bruchhausen-Vilsen

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Bruchhausen-Vilsen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612,00 € pro Jahr — das ist das 12.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bruchhausen-Vilsen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bruchhausen-Vilsen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bruchhausen-Vilsen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bruchhausen-Vilsen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bruchhausen-Vilsen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bruchhausen-Vilsen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bruchhausen-Vilsen?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bruchhausen-Vilsen 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Bruchhausen-Vilsen zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Diepholz ist Bruchhausen-Vilsen damit die 16.-teuerste von 49 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 45 €). Am günstigsten ist Hemsloh mit 18, am teuersten Aldorf mit 72.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Bruchhausen-Vilsen den 423.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 53 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48Bruchhausen-Vilsen liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bruchhausen-Vilsen einen Aufschlag von 75 % gegenüber dem Ersthund (84 € statt 48 €).

Bei 9.270 Einwohnern und einer Fläche von 104 km² ist Bruchhausen-Vilsen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bruchhausen-Vilsen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bruchhausen-Vilsen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bruchhausen-Vilsen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bruchhausen-Vilsen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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