Hundesteuer Surwoldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund27,00 €pro Jahr
Zweithund42,00 €pro Jahr
Listenhund330,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-45,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Surwold geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Surwold

BehördeStadtverwaltung SurwoldSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Emsland.

Zuständiges Amt — Standort Surwold

Hundesteuersätze Surwold — Übersicht 2026

KategorieSurwoldØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund27,00 €72,00 €-45,00 €
Zweithund42,00 €144,00 €-102,00 €
Listenhund / gefährl. Hund330,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Surwold). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Surwold 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Surwold beträgt 27 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 42 € pro Jahr (56 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 330 € pro Jahr.
  • Surwold liegt damit 45 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Emsland ist Surwold die 47.-teuerste von 57 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Surwold den 832.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Surwold in Niedersachsen.

Wer in Surwold (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Surwold derzeit 27,00 € pro Jahr fällig — 45 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 4.353 Einwohnern auf 114 km² zählt Surwold zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Surwold.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Surwold?

Die Hundesteuer in Surwold ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 27,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 42,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 56 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 330,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Surwold auf rund 351 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 27€ für Ihren Ersthund können Sie in Surwold nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Surwold

Nicht jeder Hundehalter in Surwold muss den vollen Steuersatz von 27 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Surwold bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Surwold

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Surwold gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 330,00 € pro Jahr — das ist das 12.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Surwold

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Surwold. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Surwold)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Surwold: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Surwold sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Surwold gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 33 % bietet Surwold gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Surwold?

Mit einem Steuersatz von 27 € pro Jahr für den Ersthund liegt Surwold 45 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Surwold zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Emsland ist Surwold damit die 47.-teuerste von 57 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 37 €). Am günstigsten ist Bockhorst mit 19 €, am teuersten Dohren mit 72 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Surwold den 832.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 8 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Surwold liegt 21 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Surwold einen Aufschlag von 56 % gegenüber dem Ersthund (42 € statt 27 €).

Bei 4.353 Einwohnern und einer Fläche von 114 km² ist Surwold als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Surwold

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Surwold in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Surwold wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Surwold zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Surwold

Wie viel Hundesteuer muss ich in Surwold zahlen?

Die Hundesteuer in Surwold liegt bei 27,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 42,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 330,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Surwold?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Surwold oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Surwold anzumelden?

Zur Anmeldung in Surwold benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Surwold?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Surwold bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Surwold befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Surwold oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Surwold ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Surwold erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Surwold?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Surwold fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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