Hundesteuer Clausthal-Zellerfeldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Clausthal-Zellerfeld verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Clausthal-Zellerfeld
Zuständiges Amt — Standort Clausthal-Zellerfeld
Öffnungszeiten — Steueramt Clausthal-Zellerfeld
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–17:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30–17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–17:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Clausthal-Zellerfeld.
Hundesteuersätze Clausthal-Zellerfeld — Übersicht 2026
| Kategorie | Clausthal-Zellerfeld | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84.00 € | 72.00 € | +12.00 € |
| Zweithund | 126.00 € | 144.00 € | -18.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Clausthal-Zellerfeld). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Clausthal-Zellerfeld 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 126 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Clausthal-Zellerfeld liegt damit 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Goslar ist Clausthal-Zellerfeld die 6.-teuerste von 7 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld in Niedersachsen.
Wer in Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Clausthal-Zellerfeldderzeit 84.00 € pro Jahr fällig — 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 15.436 Einwohnern auf 153 km² zählt Clausthal-Zellerfeld zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Clausthal-Zellerfeld.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Clausthal-Zellerfeld?
Die Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 126.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Clausthal-Zellerfeld auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Clausthal-Zellerfeld nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld
Nicht jeder Hundehalter in Clausthal-Zellerfeld muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Clausthal-Zellerfeld bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Clausthal-Zellerfeld gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Clausthal-Zellerfeld beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Clausthal-Zellerfeld.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Clausthal-Zellerfeld: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Clausthal-Zellerfeld sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Clausthal-Zellerfeld gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 40 % bietet Clausthal-Zellerfeld gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Hundemarke verloren in Clausthal-Zellerfeld – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Clausthal-Zellerfeld als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Clausthal-Zellerfeld, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Clausthal-Zellerfeld?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Clausthal-Zellerfeld 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.
Im Landkreis Goslar ist Clausthal-Zellerfeld damit die 6.-teuerste von 7 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 96 €). Am günstigsten ist Langelsheim mit 78 €, am teuersten Bad Harzburg mit 120 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Clausthal-Zellerfeld einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (126 € statt 84 €).
Bei 15.436 Einwohnern und einer Fläche von 153 km² ist Clausthal-Zellerfeld als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Clausthal-Zellerfeld
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Clausthal-Zellerfeld in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Clausthal-Zellerfeld wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Clausthal-Zellerfeld zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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