Hundesteuer Liebenburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund100,00 €pro Jahr
Zweithund140,00 €pro Jahr
Listenhund664,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+28,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Liebenburg geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Liebenburg

BehördeStadtverwaltung LiebenburgSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Goslar.

Zuständiges Amt — Standort Liebenburg

Hundesteuersätze Liebenburg — Übersicht 2026

KategorieLiebenburgØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund100,00 €72,00 €+28,00 €
Zweithund140,00 €144,00 €-4,00 €
Listenhund / gefährl. Hund664,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Liebenburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Liebenburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Liebenburg beträgt 100 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 140 € pro Jahr (40 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 664 € pro Jahr.
  • Liebenburg liegt damit 28 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Goslar ist Liebenburg die 3.-teuerste von 7 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Liebenburg den 36.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Liebenburg in Niedersachsen.

Wer in Liebenburg (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Liebenburg derzeit 100,00 € pro Jahr fällig — 28 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 7.653 Einwohnern auf 146 km² zählt Liebenburg zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Liebenburg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Liebenburg?

Die Hundesteuer in Liebenburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 100,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 140,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 40 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 664,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Liebenburg auf rund 1.300 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Liebenburg

Nicht jeder Hundehalter in Liebenburg muss den vollen Steuersatz von 100 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Liebenburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Liebenburg

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Liebenburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 664,00 € pro Jahr — das ist das 6.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Liebenburg

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Liebenburg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Liebenburg)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Liebenburg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Liebenburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Liebenburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Liebenburg?

Mit einem Steuersatz von 100 € pro Jahr für den Ersthund liegt Liebenburg 28 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Damit gehört Liebenburg zu den teureren Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Goslar ist Liebenburg damit die 3.-teuerste von 7 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 96 €). Am günstigsten ist Langelsheim mit 78 €, am teuersten Bad Harzburg mit 120 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Liebenburg den 36.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 96 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Liebenburg liegt 52 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Liebenburg einen Aufschlag von 40 % gegenüber dem Ersthund (140 € statt 100 €).

Bei 7.653 Einwohnern und einer Fläche von 146 km² ist Liebenburg als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Liebenburg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Liebenburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Liebenburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Liebenburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Liebenburg

Wie viel Hundesteuer muss ich in Liebenburg zahlen?

Die Hundesteuer in Liebenburg liegt bei 100,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 140,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 664,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Liebenburg?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Liebenburg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Liebenburg anzumelden?

Zur Anmeldung in Liebenburg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Liebenburg?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Liebenburg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Liebenburg befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Liebenburg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Liebenburg ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Liebenburg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Liebenburg?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Liebenburg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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