Hundesteuer Georgsdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund20,00 €pro Jahr
Zweithund50,00 €pro Jahr
Listenhund500,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-52,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Georgsdorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Georgsdorf

BehördeStadtverwaltung GeorgsdorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Zuständiges Amt — Standort Georgsdorf

Hundesteuersätze Georgsdorf — Übersicht 2026

KategorieGeorgsdorfØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund20,00 €72,00 €-52,00 €
Zweithund50,00 €144,00 €-94,00 €
Listenhund / gefährl. Hund500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Georgsdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Georgsdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Georgsdorf beträgt 20 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 50 € pro Jahr (150 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 500 € pro Jahr.
  • Georgsdorf liegt damit 52 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Grafschaft Bentheim ist Georgsdorf die 13.-teuerste von 24 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Georgsdorf den 879.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Georgsdorf in Niedersachsen.

Wer in Georgsdorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Georgsdorf derzeit 20,00 € pro Jahr fällig — 52 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.232 Einwohnern auf 68 km² zählt Georgsdorf zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Georgsdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Georgsdorf?

Die Hundesteuer in Georgsdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 20,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 50,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 150 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Georgsdorf auf rund 260 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 20€ für Ihren Ersthund können Sie in Georgsdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Georgsdorf

Nicht jeder Hundehalter in Georgsdorf muss den vollen Steuersatz von 20 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Georgsdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Georgsdorf

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Georgsdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 500,00 € pro Jahr — das ist das 25.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Georgsdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Georgsdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Georgsdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Georgsdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Georgsdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Georgsdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31 % bietet Georgsdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Georgsdorf?

Mit einem Steuersatz von 20 € pro Jahr für den Ersthund liegt Georgsdorf 52 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Georgsdorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Grafschaft Bentheim ist Georgsdorf damit die 13.-teuerste von 24 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 28 €). Am günstigsten ist Samern mit 15 €, am teuersten Nordhorn mit 76 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Georgsdorf den 879.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 2 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Georgsdorf liegt 28 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Georgsdorf einen Aufschlag von 150 % gegenüber dem Ersthund (50 € statt 20 €).

Bei 1.232 Einwohnern und einer Fläche von 68 km² ist Georgsdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Georgsdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Georgsdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Georgsdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Georgsdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Georgsdorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Georgsdorf zahlen?

Die Hundesteuer in Georgsdorf liegt bei 20,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 50,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Georgsdorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Georgsdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Georgsdorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Georgsdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Georgsdorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Georgsdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Georgsdorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Georgsdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Georgsdorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Georgsdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Georgsdorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Georgsdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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