Hundesteuer Georgsdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund20.00pro Jahr
Zweithund50.00pro Jahr
Listenhund500.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-52.00Differenz

Ersthund-Satz für Georgsdorf verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Georgsdorf

BehördeStadtverwaltung GeorgsdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseVeldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus
Telefon05941 9110

Zuständiges Amt — Standort Georgsdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Georgsdorf

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:15 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:15 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30–12:15 Uhr, 14:30–17:00 Uhr
Freitag08:30–12:15 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Georgsdorf.

Hundesteuersätze Georgsdorf — Übersicht 2026

KategorieGeorgsdorfØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund20.0072.00 €-52.00
Zweithund50.00144.00 €-94.00
Listenhund / gefährl. Hund500.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Georgsdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Georgsdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Georgsdorf beträgt 20 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 50 € pro Jahr (150 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 500 € pro Jahr.
  • Georgsdorf liegt damit 52 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Grafschaft Bentheim ist Georgsdorf die 13.-teuerste von 24 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Georgsdorf in Niedersachsen.

Wer in Georgsdorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Georgsdorfderzeit 20.00 pro Jahr fällig — 52 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.232 Einwohnern auf 68 km² zählt Georgsdorf zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Georgsdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Georgsdorf?

Die Hundesteuer in Georgsdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 20.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 50.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 150 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 500.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Georgsdorf auf rund 260. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 20€ für Ihren Ersthund können Sie in Georgsdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Georgsdorf

Nicht jeder Hundehalter in Georgsdorf muss den vollen Steuersatz von 20 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Georgsdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Georgsdorf

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Georgsdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 500.00 € pro Jahr — das ist das 25.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Georgsdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Georgsdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Georgsdorf.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Georgsdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Georgsdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Georgsdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31 % bietet Georgsdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Georgsdorf – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Georgsdorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Georgsdorf.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Georgsdorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Georgsdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Georgsdorf über 20.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Georgsdorf?

Mit einem Steuersatz von 20 € pro Jahr für den Ersthund liegt Georgsdorf 52 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Georgsdorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Grafschaft Bentheim ist Georgsdorf damit die 13.-teuerste von 24 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 28 €). Am günstigsten ist Samern mit 15, am teuersten Nordhorn mit 76.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Georgsdorf einen Aufschlag von 150 % gegenüber dem Ersthund (50 € statt 20 €).

Bei 1.232 Einwohnern und einer Fläche von 68 km² ist Georgsdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Georgsdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Georgsdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Georgsdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Georgsdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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