Hundesteuer Coppenbrüggeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund126.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+12.00Differenz

Ersthund-Satz für Coppenbrügge verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Coppenbrügge

BehördeStadtverwaltung CoppenbrüggeSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchloßstraße 14, 31863 Coppenbrügge

Zuständiges Amt — Standort Coppenbrügge

Öffnungszeiten — Steueramt Coppenbrügge

TagÖffnungszeiten
Montag10:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr
Dienstag07:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:00–12:00 Uhr
Donnerstag10:00–12:30 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Coppenbrügge.

Hundesteuersätze Coppenbrügge — Übersicht 2026

KategorieCoppenbrüggeØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund84.0072.00 €+12.00
Zweithund126.00144.00 €-18.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Coppenbrügge). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Coppenbrügge 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Coppenbrügge beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 126 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Coppenbrügge liegt damit 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Hameln-Pyrmont ist Coppenbrügge die 6.-teuerste von 8 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Coppenbrügge in Niedersachsen.

Wer in Coppenbrügge (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Coppenbrüggederzeit 84.00 pro Jahr fällig — 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 7.088 Einwohnern auf 45 km² zählt Coppenbrügge zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Coppenbrügge.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Coppenbrügge?

Die Hundesteuer in Coppenbrügge ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 126.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Coppenbrügge auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Coppenbrügge nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Coppenbrügge

Nicht jeder Hundehalter in Coppenbrügge muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Coppenbrügge bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Coppenbrügge

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Coppenbrügge gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Coppenbrügge

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Coppenbrügge beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Coppenbrügge.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Coppenbrügge: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Coppenbrügge sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Coppenbrügge gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 30 % bietet Coppenbrügge gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Coppenbrügge – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Coppenbrügge als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Coppenbrügge.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Coppenbrügge, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Coppenbrügge steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Coppenbrügge über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Coppenbrügge?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Coppenbrügge 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Hameln-Pyrmont ist Coppenbrügge damit die 6.-teuerste von 8 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 93 €). Am günstigsten ist Aerzen mit 75, am teuersten Hameln mit 120.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Coppenbrügge einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (126 € statt 84 €).

Bei 7.088 Einwohnern und einer Fläche von 45 km² ist Coppenbrügge als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Coppenbrügge

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Coppenbrügge in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Coppenbrügge wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Coppenbrügge zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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