Hundesteuer Coppenbrüggeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Coppenbrügge geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Coppenbrügge
Zuständiges Amt — Standort Coppenbrügge
Hundesteuersätze Coppenbrügge — Übersicht 2026
| Kategorie | Coppenbrügge | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84,00 € | 72,00 € | +12,00 € |
| Zweithund | 126,00 € | 144,00 € | -18,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Coppenbrügge). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Coppenbrügge 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Coppenbrügge beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 126 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Coppenbrügge liegt damit 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Hameln-Pyrmont ist Coppenbrügge die 6.-teuerste von 8 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Coppenbrügge den 80.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Coppenbrügge in Niedersachsen.
Wer in Coppenbrügge (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Coppenbrügge derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 7.088 Einwohnern auf 45 km² zählt Coppenbrügge zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Coppenbrügge.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Coppenbrügge?
Die Hundesteuer in Coppenbrügge ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 126,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Coppenbrügge auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Coppenbrügge nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Coppenbrügge
Nicht jeder Hundehalter in Coppenbrügge muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Coppenbrügge bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Coppenbrügge
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Coppenbrügge gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Coppenbrügge
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Coppenbrügge. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Coppenbrügge)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Coppenbrügge: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Coppenbrügge sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Coppenbrügge gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 30 % bietet Coppenbrügge gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Coppenbrügge?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Coppenbrügge 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont ist Coppenbrügge damit die 6.-teuerste von 8 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 93 €). Am günstigsten ist Aerzen mit 75 €, am teuersten Hameln mit 120 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Coppenbrügge den 80.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 91 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Coppenbrügge liegt 36 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Coppenbrügge einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (126 € statt 84 €).
Bei 7.088 Einwohnern und einer Fläche von 45 km² ist Coppenbrügge als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Coppenbrügge
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Coppenbrügge in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Coppenbrügge wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Coppenbrügge zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Coppenbrügge
Wie viel Hundesteuer muss ich in Coppenbrügge zahlen?
Die Hundesteuer in Coppenbrügge liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 126,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Coppenbrügge?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Coppenbrügge oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Coppenbrügge anzumelden?
Zur Anmeldung in Coppenbrügge benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Coppenbrügge?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Coppenbrügge bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Coppenbrügge befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Coppenbrügge oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Coppenbrügge ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Coppenbrügge erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Coppenbrügge?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Coppenbrügge fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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