Hundesteuer Groß Twülpstedtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund70.00pro Jahr
Zweithund100.00pro Jahr
Listenhund233.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-2.00Differenz

Ersthund-Satz für Groß Twülpstedt verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Groß Twülpstedt

BehördeStadtverwaltung Groß TwülpstedtSteueramt / Gemeindekasse
AdresseGrafhorster Str. 6, 38458 Velpke
Telefon05364 520

Zuständiges Amt — Standort Groß Twülpstedt

Öffnungszeiten — Steueramt Groß Twülpstedt

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag07:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag07:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Groß Twülpstedt.

Hundesteuersätze Groß Twülpstedt — Übersicht 2026

KategorieGroß TwülpstedtØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund70.0072.00 €-2.00
Zweithund100.00144.00 €-44.00
Listenhund / gefährl. Hund233.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Groß Twülpstedt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Groß Twülpstedt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß Twülpstedt beträgt 70 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 100 € pro Jahr (43 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 233 € pro Jahr.
  • Groß Twülpstedt liegt damit 2 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Helmstedt ist Groß Twülpstedt die 12.-teuerste von 22 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Twülpstedt in Niedersachsen.

Wer in Groß Twülpstedt (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Groß Twülpstedtderzeit 70.00 pro Jahr fällig — 2 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 2.802 Einwohnern auf 88 km² zählt Groß Twülpstedt zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Groß Twülpstedt.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Groß Twülpstedt?

Die Hundesteuer in Groß Twülpstedt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 70.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 100.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 43 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 233.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Groß Twülpstedt auf rund 910. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Twülpstedt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Twülpstedt

Nicht jeder Hundehalter in Groß Twülpstedt muss den vollen Steuersatz von 70 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Twülpstedt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Groß Twülpstedt

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Groß Twülpstedt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 233.00 € pro Jahr — das ist das 3.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Twülpstedt

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß Twülpstedt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Groß Twülpstedt.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß Twülpstedt: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Groß Twülpstedt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Twülpstedt gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 30 % bietet Groß Twülpstedt gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Groß Twülpstedt – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Groß Twülpstedt als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Groß Twülpstedt.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Groß Twülpstedt, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Groß Twülpstedt steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Groß Twülpstedt über 70.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Groß Twülpstedt?

Mit einem Steuersatz von 70 € pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Twülpstedt 2 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Helmstedt ist Groß Twülpstedt damit die 12.-teuerste von 22 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 72 €). Am günstigsten ist Warberg mit 60, am teuersten Königslutter am Elm mit 108.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Twülpstedt einen Aufschlag von 43 % gegenüber dem Ersthund (100 € statt 70 €).

Bei 2.802 Einwohnern und einer Fläche von 88 km² ist Groß Twülpstedt als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Twülpstedt

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Groß Twülpstedt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß Twülpstedt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Groß Twülpstedt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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