Hundesteuer Negenbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Negenborn amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Negenborn
Zuständiges Amt — Standort Negenborn
Hundesteuersätze Negenborn — Übersicht 2026
| Kategorie | Negenborn | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 48,00 € | 72,00 € | -24,00 € |
| Zweithund | 72,00 € | 144,00 € | -72,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 480,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Negenborn). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Negenborn 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Negenborn beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 72 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 480 € pro Jahr.
- Negenborn liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Holzminden ist Negenborn die 28.-teuerste von 29 Gemeinden.
- Unter den 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Negenborn den 430.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Negenborn in Niedersachsen.
Wer in Negenborn (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Negenborn derzeit 48,00 € pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 669 Einwohnern auf 126 km² zählt Negenborn zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Negenborn.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Negenborn?
Die Hundesteuer in Negenborn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 72,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 480,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Negenborn auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Negenborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Negenborn
Nicht jeder Hundehalter in Negenborn muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Negenborn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Negenborn
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Negenborn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 480,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Negenborn
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Negenborn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Negenborn)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Negenborn: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Negenborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Negenborn gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 43 % bietet Negenborn gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Negenborn?
Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Negenborn 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Negenborn zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Holzminden ist Negenborn damit die 28.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €). Am günstigsten ist Vahlbruch mit 42 €, am teuersten Holzminden mit 80 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Negenborn den 430.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 52 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Negenborn liegt exakt auf dem Median.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Negenborn einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (72 € statt 48 €).
Bei 669 Einwohnern und einer Fläche von 126 km² ist Negenborn als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Negenborn
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Negenborn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Negenborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Negenborn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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