Hundesteuer Schepsdorf-Lohneanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund52.00pro Jahr
Zweithund94.00pro Jahr
Listenhund312.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-20.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Schepsdorf-Lohne

BehördeStadtverwaltung Schepsdorf-LohneSteueramt / Gemeindekasse
AdresseVogtstraße 26, 49393 Lohne (Oldenburg)
Telefon04442 8860

Zuständiges Amt — Standort Schepsdorf-Lohne

Öffnungszeiten — Steueramt Schepsdorf-Lohne

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:30 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:30 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:30 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:30 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schepsdorf-Lohne.

Hundesteuersätze Schepsdorf-Lohne — Übersicht 2026

KategorieSchepsdorf-LohneØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund52.0072.00 €-20.00
Zweithund94.00144.00 €-50.00
Listenhund / gefährl. Hund312.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Schepsdorf-Lohne, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Schepsdorf-Lohne 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Schepsdorf-Lohne beträgt 52€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 94€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 312€ pro Jahr.
  • Schepsdorf-Lohne liegt damit 20€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schepsdorf-Lohne in Niedersachsen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Schepsdorf-Lohne leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Schepsdorf-Lohne.

Bei einer Bevölkerung von 1.688 Einwohnern ist Schepsdorf-Lohne eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Schepsdorf-Lohne zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Schepsdorf-Lohne bei 52.00 Euro. Ein Zweithund kostet 94.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 312 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 52€ für Ihren Ersthund können Sie in Schepsdorf-Lohne nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schepsdorf-Lohne

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Schepsdorf-Lohne eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schepsdorf-Lohne zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Schepsdorf-Lohne ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 312.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schepsdorf-Lohne

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Schepsdorf-Lohne beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Schepsdorf-Lohne.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Schepsdorf-Lohne: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Schepsdorf-Lohne sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schepsdorf-Lohne gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Schepsdorf-Lohne speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Schepsdorf-Lohne – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Schepsdorf-Lohne sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Schepsdorf-Lohne.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Schepsdorf-Lohne? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Schepsdorf-Lohne steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Schepsdorf-Lohne über 52.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Schepsdorf-Lohne da?

Mit einem Steuersatz von 52€ pro Jahr für den Ersthund liegt Schepsdorf-Lohne 20€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Schepsdorf-Lohne bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schepsdorf-Lohne einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (94€ statt 52€).

Bei 1.688 Einwohnern und einer Fläche von 98 km² ist Schepsdorf-Lohne als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schepsdorf-Lohne

Viele Verwaltungen, so oft auch Schepsdorf-Lohne, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Schepsdorf-Lohne wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Schepsdorf-Lohne zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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