Hundesteuer Lübbowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund25.00pro Jahr
Zweithund37.00pro Jahr
Listenhund624.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-47.00Differenz

Ersthund-Satz für Lübbow verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Lübbow

BehördeStadtverwaltung LübbowSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAmtsweg 4, 29439 Lüchow (Wendland)
Telefon05841 1260

Zuständiges Amt — Standort Lübbow

Öffnungszeiten — Steueramt Lübbow

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:30 Uhr
Dienstag09:00–12:30 Uhr
Mittwoch09:00–12:30 Uhr
Donnerstag09:00–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag09:00–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lübbow.

Hundesteuersätze Lübbow — Übersicht 2026

KategorieLübbowØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund25.0072.00 €-47.00
Zweithund37.00144.00 €-107.00
Listenhund / gefährl. Hund624.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Lübbow). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Lübbow 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lübbow beträgt 25 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 37 € pro Jahr (48 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 624 € pro Jahr.
  • Lübbow liegt damit 47 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Lübbow die 21.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lübbow in Niedersachsen.

Wer in Lübbow (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lübbowderzeit 25.00 pro Jahr fällig — 47 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 829 Einwohnern auf 117 km² zählt Lübbow zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lübbow.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lübbow?

Die Hundesteuer in Lübbow ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 25.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 37.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 48 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 624.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lübbow auf rund 325. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 25€ für Ihren Ersthund können Sie in Lübbow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lübbow

Nicht jeder Hundehalter in Lübbow muss den vollen Steuersatz von 25 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lübbow bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lübbow

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Lübbow gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 624.00 € pro Jahr — das ist das 25.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lübbow

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lübbow beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lübbow.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lübbow: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lübbow sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lübbow gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Lübbow – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Lübbow als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Lübbow.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Lübbow, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Lübbow steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Lübbow über 25.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lübbow?

Mit einem Steuersatz von 25 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lübbow 47 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Lübbow zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Lübbow damit die 21.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 38 €). Am günstigsten ist Gusborn mit 16, am teuersten Hitzacker mit 66.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lübbow einen Aufschlag von 48 % gegenüber dem Ersthund (37 € statt 25 €).

Bei 829 Einwohnern und einer Fläche von 117 km² ist Lübbow als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lübbow

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lübbow in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lübbow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lübbow zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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