Hundesteuer Barumanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Barum amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Barum
Zuständiges Amt — Standort Barum
Hundesteuersätze Barum — Übersicht 2026
| Kategorie | Barum | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 36,00 € | 72,00 € | -36,00 € |
| Zweithund | 60,00 € | 144,00 € | -84,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 300,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Barum). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Barum 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Barum beträgt 36 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 60 € pro Jahr (67 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 300 € pro Jahr.
- Barum liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Lüneburg ist Barum die 30.-teuerste von 42 Gemeinden.
- Unter den 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Barum den 649.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Barum in Niedersachsen.
Wer in Barum (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Barum derzeit 36,00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 2.170 Einwohnern auf 116 km² zählt Barum zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Barum.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Barum?
Die Hundesteuer in Barum ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 36,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 67 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 300,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Barum auf rund 468 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 36€ für Ihren Ersthund können Sie in Barum nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Barum
Nicht jeder Hundehalter in Barum muss den vollen Steuersatz von 36 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Barum bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Barum
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Barum gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 300,00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Barum
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Barum. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Barum)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Barum: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Barum sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Barum gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 41 % bietet Barum gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Barum?
Mit einem Steuersatz von 36 € pro Jahr für den Ersthund liegt Barum 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Barum zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Lüneburg ist Barum damit die 30.-teuerste von 42 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 46 €). Am günstigsten ist Dahlem mit 18 €, am teuersten Lüneburg mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Barum den 649.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 28 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Barum liegt 12 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Barum einen Aufschlag von 67 % gegenüber dem Ersthund (60 € statt 36 €).
Bei 2.170 Einwohnern und einer Fläche von 116 km² ist Barum als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Barum
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Barum in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Barum wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Barum zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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