Hundesteuer Kirchgellersenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund36,00 €pro Jahr
Zweithund60,00 €pro Jahr
Listenhund660,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-36,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Kirchgellersen geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Kirchgellersen

BehördeStadtverwaltung KirchgellersenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Lüneburg.

Zuständiges Amt — Standort Kirchgellersen

Hundesteuersätze Kirchgellersen — Übersicht 2026

KategorieKirchgellersenØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund36,00 €72,00 €-36,00 €
Zweithund60,00 €144,00 €-84,00 €
Listenhund / gefährl. Hund660,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kirchgellersen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kirchgellersen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kirchgellersen beträgt 36 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 60 € pro Jahr (67 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 660 € pro Jahr.
  • Kirchgellersen liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Lüneburg ist Kirchgellersen die 31.-teuerste von 42 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Kirchgellersen den 661.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kirchgellersen in Niedersachsen.

Wer in Kirchgellersen (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kirchgellersen derzeit 36,00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 2.624 Einwohnern auf 55 km² zählt Kirchgellersen zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kirchgellersen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kirchgellersen?

Die Hundesteuer in Kirchgellersen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 36,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 67 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 660,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kirchgellersen auf rund 468 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 36€ für Ihren Ersthund können Sie in Kirchgellersen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kirchgellersen

Nicht jeder Hundehalter in Kirchgellersen muss den vollen Steuersatz von 36 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kirchgellersen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kirchgellersen

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Kirchgellersen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 660,00 € pro Jahr — das ist das 18.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kirchgellersen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kirchgellersen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kirchgellersen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kirchgellersen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kirchgellersen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kirchgellersen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kirchgellersen?

Mit einem Steuersatz von 36 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kirchgellersen 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Kirchgellersen zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Lüneburg ist Kirchgellersen damit die 31.-teuerste von 42 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 46 €). Am günstigsten ist Dahlem mit 18 €, am teuersten Lüneburg mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Kirchgellersen den 661.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 27 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Kirchgellersen liegt 12 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kirchgellersen einen Aufschlag von 67 % gegenüber dem Ersthund (60 € statt 36 €).

Bei 2.624 Einwohnern und einer Fläche von 55 km² ist Kirchgellersen als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kirchgellersen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kirchgellersen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kirchgellersen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kirchgellersen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kirchgellersen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kirchgellersen zahlen?

Die Hundesteuer in Kirchgellersen liegt bei 36,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 60,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 660,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kirchgellersen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kirchgellersen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kirchgellersen anzumelden?

Zur Anmeldung in Kirchgellersen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kirchgellersen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kirchgellersen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kirchgellersen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kirchgellersen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kirchgellersen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kirchgellersen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kirchgellersen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kirchgellersen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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