Hundesteuer Nienburg/Weseranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund151.00pro Jahr
Listenhund504.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+12.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Nienburg/Weser

BehördeStadtverwaltung Nienburg/WeserSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktpl. 1, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon05021 870

Zuständiges Amt — Standort Nienburg/Weser

Öffnungszeiten — Steueramt Nienburg/Weser

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–16:00 Uhr
Donnerstag08:00–16:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Nienburg/Weser.

Hundesteuersätze Nienburg/Weser — Übersicht 2026

KategorieNienburg/WeserØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund84.0072.00 €+12.00
Zweithund151.00144.00 €+7.00
Listenhund / gefährl. Hund504.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Nienburg/Weser, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Nienburg/Weser 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Nienburg/Weser beträgt 84€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 151€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 504€ pro Jahr.
  • Nienburg/Weser liegt damit 12€ über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Nienburg/Weser in Niedersachsen.

Die Hundeanmeldung in Nienburg/Weser ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Nienburg/Weser erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 32.423 Einwohnern ist Nienburg/Weser eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Nienburg/Weser zahlen?

Hundehalter in Nienburg/Weser müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 84.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 151.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 504 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Nienburg/Weser nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Nienburg/Weser

Die Hundesteuersatzung von Nienburg/Weser sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 84.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Nienburg/Weser zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Nienburg/Weser ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 504.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Nienburg/Weser

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Nienburg/Weser beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Nienburg/Weser.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Nienburg/Weser: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Nienburg/Weser sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Nienburg/Weser gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1801 Einwohnern pro km² hat Nienburg/Weser naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.

Mit einem Waldanteil von 43% bietet Nienburg/Weserhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Nienburg/Weser speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Nienburg/Weser – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Nienburg/Weser sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Nienburg/Weser.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Nienburg/Weser? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Nienburg/Weser steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Nienburg/Weser über 84.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Nienburg/Weser da?

Mit einem Steuersatz von 84€ pro Jahr für den Ersthund liegt Nienburg/Weser 12€ über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Nienburg/Weser bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Nienburg/Weser einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (151€ statt 84€).

Bei 32.423 Einwohnern und einer Fläche von 18 km² ist Nienburg/Weser als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Nienburg/Weser

Viele Verwaltungen, so oft auch Nienburg/Weser, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Nienburg/Weser wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Nienburg/Weser zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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