Hundesteuer Bersenbrückanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Bersenbrück verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Bersenbrück
Zuständiges Amt — Standort Bersenbrück
Öffnungszeiten — Steueramt Bersenbrück
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 08:00–13:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–13:00 Uhr | |
| Donnerstag | 14:00–17:30 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bersenbrück.
Hundesteuersätze Bersenbrück — Übersicht 2026
| Kategorie | Bersenbrück | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 42.00 € | 72.00 € | -30.00 € |
| Zweithund | 66.00 € | 144.00 € | -78.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 420.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bersenbrück). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Bersenbrück 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Bersenbrück beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 66 € pro Jahr (57 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 420 € pro Jahr.
- Bersenbrück liegt damit 30 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Osnabrück ist Bersenbrück die 23.-teuerste von 29 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bersenbrück in Niedersachsen.
Wer in Bersenbrück (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bersenbrückderzeit 42.00 € pro Jahr fällig — 30 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 8.844 Einwohnern auf 93 km² zählt Bersenbrück zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bersenbrück.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bersenbrück?
Die Hundesteuer in Bersenbrück ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 42.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 66.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 57 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 420.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bersenbrück auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Bersenbrück nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bersenbrück
Nicht jeder Hundehalter in Bersenbrück muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bersenbrück bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bersenbrück
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Bersenbrück gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 420.00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bersenbrück
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bersenbrück beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bersenbrück.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Bersenbrück: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bersenbrück sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bersenbrück gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Hundemarke verloren in Bersenbrück – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Bersenbrück als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Bersenbrück.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bersenbrück, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Bersenbrück steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Bersenbrück über 42.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bersenbrück?
Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bersenbrück 30 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Bersenbrück zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Osnabrück ist Bersenbrück damit die 23.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Bippen mit 30 €, am teuersten Bad Iburg mit 95 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bersenbrück einen Aufschlag von 57 % gegenüber dem Ersthund (66 € statt 42 €).
Bei 8.844 Einwohnern und einer Fläche von 93 km² ist Bersenbrück als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bersenbrück
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bersenbrück in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Bersenbrück wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bersenbrück zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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