Hundesteuer Georgsmarienhütteanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund81.00pro Jahr
Zweithund108.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+9.00Differenz

Ersthund-Satz für Georgsmarienhütte verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Georgsmarienhütte

BehördeStadtverwaltung GeorgsmarienhütteSteueramt / Gemeindekasse
AdresseOeseder Str. 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon05401 8500

Zuständiges Amt — Standort Georgsmarienhütte

Öffnungszeiten — Steueramt Georgsmarienhütte

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:30 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:30 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:30 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–17:30 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Georgsmarienhütte.

Hundesteuersätze Georgsmarienhütte — Übersicht 2026

KategorieGeorgsmarienhütteØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund81.0072.00 €+9.00
Zweithund108.00144.00 €-36.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Georgsmarienhütte). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Georgsmarienhütte 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Georgsmarienhütte beträgt 81 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 108 € pro Jahr (33 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Georgsmarienhütte liegt damit 9 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Osnabrück ist Georgsmarienhütte die 4.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Georgsmarienhütte in Niedersachsen.

Wer in Georgsmarienhütte (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Georgsmarienhüttederzeit 81.00 pro Jahr fällig — 9 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 32.022 Einwohnern auf 123 km² zählt Georgsmarienhütte zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Georgsmarienhütte.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Georgsmarienhütte?

Die Hundesteuer in Georgsmarienhütte ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 81.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 108.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 33 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Georgsmarienhütte auf rund 1.053. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 81€ für Ihren Ersthund können Sie in Georgsmarienhütte nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Georgsmarienhütte

Nicht jeder Hundehalter in Georgsmarienhütte muss den vollen Steuersatz von 81 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Georgsmarienhütte bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Georgsmarienhütte

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Georgsmarienhütte gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 7.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Georgsmarienhütte

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Georgsmarienhütte beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Georgsmarienhütte.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Georgsmarienhütte: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Georgsmarienhütte sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Georgsmarienhütte gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Georgsmarienhütte gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Georgsmarienhütte – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Georgsmarienhütte als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Georgsmarienhütte.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Georgsmarienhütte, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Georgsmarienhütte steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Georgsmarienhütte über 81.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Georgsmarienhütte?

Mit einem Steuersatz von 81 € pro Jahr für den Ersthund liegt Georgsmarienhütte 9 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Osnabrück ist Georgsmarienhütte damit die 4.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Bippen mit 30, am teuersten Bad Iburg mit 95.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Georgsmarienhütte einen Aufschlag von 33 % gegenüber dem Ersthund (108 € statt 81 €).

Bei 32.022 Einwohnern und einer Fläche von 123 km² ist Georgsmarienhütte als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Georgsmarienhütte

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Georgsmarienhütte in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Georgsmarienhütte wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Georgsmarienhütte zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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