Hundesteuer Osterholz-Scharmbeckanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund114.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+12.00Differenz

Ersthund-Satz für Osterholz-Scharmbeck verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck

BehördeStadtverwaltung Osterholz-ScharmbeckSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon04791 170

Zuständiges Amt — Standort Osterholz-Scharmbeck

Öffnungszeiten — Steueramt Osterholz-Scharmbeck

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Osterholz-Scharmbeck.

Hundesteuersätze Osterholz-Scharmbeck — Übersicht 2026

KategorieOsterholz-ScharmbeckØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund84.0072.00 €+12.00
Zweithund114.00144.00 €-30.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Osterholz-Scharmbeck). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Osterholz-Scharmbeck 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 114 € pro Jahr (36 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Osterholz-Scharmbeck liegt damit 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Osterholz ist Osterholz-Scharmbeck die 1.-teuerste von 10 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen.

Wer in Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Osterholz-Scharmbeckderzeit 84.00 pro Jahr fällig — 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 30.717 Einwohnern auf 154 km² zählt Osterholz-Scharmbeck zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Osterholz-Scharmbeck.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Osterholz-Scharmbeck?

Die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 114.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 36 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Osterholz-Scharmbeck auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Osterholz-Scharmbeck nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck

Nicht jeder Hundehalter in Osterholz-Scharmbeck muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Osterholz-Scharmbeck bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Osterholz-Scharmbeck

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Osterholz-Scharmbeck gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Osterholz-Scharmbeck beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Osterholz-Scharmbeck.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Osterholz-Scharmbeck: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Osterholz-Scharmbeck sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Osterholz-Scharmbeck gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Osterholz-Scharmbeck – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Osterholz-Scharmbeck als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Osterholz-Scharmbeck.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Osterholz-Scharmbeck, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Osterholz-Scharmbeck?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Osterholz-Scharmbeck 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Osterholz ist Osterholz-Scharmbeck damit die 1.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 44 €). Am günstigsten ist Vollersode mit 30.

Osterholz-Scharmbeck ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Osterholz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Osterholz-Scharmbeck einen Aufschlag von 36 % gegenüber dem Ersthund (114 € statt 84 €).

Bei 30.717 Einwohnern und einer Fläche von 154 km² ist Osterholz-Scharmbeck als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Osterholz-Scharmbeck

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Osterholz-Scharmbeck in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Osterholz-Scharmbeck wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Osterholz-Scharmbeck zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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