Hundesteuer Apensenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund60.00pro Jahr
Zweithund90.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-12.00Differenz

Ersthund-Satz für Apensen verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Apensen

BehördeStadtverwaltung ApensenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBuxtehuder Str. 27, 21641 Apensen

Zuständiges Amt — Standort Apensen

Öffnungszeiten — Steueramt Apensen

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–15:30 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Apensen.

Hundesteuersätze Apensen — Übersicht 2026

KategorieApensenØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund60.0072.00 €-12.00
Zweithund90.00144.00 €-54.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Apensen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Apensen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Apensen beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 90 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Apensen liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Stade ist Apensen die 26.-teuerste von 46 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Apensen in Niedersachsen.

Wer in Apensen (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Apensenderzeit 60.00 pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 4.569 Einwohnern auf 45 km² zählt Apensen zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Apensen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Apensen?

Die Hundesteuer in Apensen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 90.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Apensen auf rund 780. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Apensen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Apensen

Nicht jeder Hundehalter in Apensen muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Apensen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Apensen

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Apensen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Apensen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Apensen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Apensen.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Apensen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Apensen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Apensen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Apensen – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Apensen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Apensen.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Apensen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Apensen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Apensen über 60.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Apensen?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Apensen 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Stade ist Apensen damit die 26.-teuerste von 46 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Heinbockel mit 36, am teuersten Nottensdorf mit 108.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Apensen einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (90 € statt 60 €).

Bei 4.569 Einwohnern und einer Fläche von 45 km² ist Apensen als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Apensen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Apensen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Apensen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Apensen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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