Hundesteuer Großenwördenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund48.00pro Jahr
Zweithund96.00pro Jahr
Listenhund480.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-24.00Differenz

Ersthund-Satz für Großenwörden verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Großenwörden

BehördeStadtverwaltung GroßenwördenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHinter den Höfen 1, 21756 Osten
Telefon04771 2451

Zuständiges Amt — Standort Großenwörden

Öffnungszeiten — Steueramt Großenwörden

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Großenwörden über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Großenwörden — Übersicht 2026

KategorieGroßenwördenØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund48.0072.00 €-24.00
Zweithund96.00144.00 €-48.00
Listenhund / gefährl. Hund480.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Großenwörden). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Großenwörden 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Großenwörden beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 480 € pro Jahr.
  • Großenwörden liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Stade ist Großenwörden die 42.-teuerste von 46 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Großenwörden in Niedersachsen.

Wer in Großenwörden (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Großenwördenderzeit 48.00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 489 Einwohnern auf 12 km² zählt Großenwörden zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Großenwörden.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Großenwörden?

Die Hundesteuer in Großenwörden ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 96.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 480.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Großenwörden auf rund 624. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Großenwörden nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Großenwörden

Nicht jeder Hundehalter in Großenwörden muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Großenwörden bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Großenwörden

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Großenwörden gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 480.00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Großenwörden

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Großenwörden beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Großenwörden.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Großenwörden: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Großenwörden sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Großenwörden gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 43 % bietet Großenwörden gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Großenwörden – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Großenwörden als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Großenwörden.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Großenwörden, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Großenwörden steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Großenwörden über 48.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Großenwörden?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Großenwörden 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Großenwörden zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Stade ist Großenwörden damit die 42.-teuerste von 46 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Heinbockel mit 36, am teuersten Nottensdorf mit 108.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Großenwörden einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (96 € statt 48 €).

Bei 489 Einwohnern und einer Fläche von 12 km² ist Großenwörden als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Großenwörden

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Großenwörden in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Großenwörden wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Großenwörden zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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