Hundesteuer Hollern-Twielenflethanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund70,00 €pro Jahr
Zweithund120,00 €pro Jahr
Listenhund480,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-2,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Hollern-Twielenfleth geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Hollern-Twielenfleth

BehördeStadtverwaltung Hollern-TwielenflethSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Stade.

Zuständiges Amt — Standort Hollern-Twielenfleth

Hundesteuersätze Hollern-Twielenfleth — Übersicht 2026

KategorieHollern-TwielenflethØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund70,00 €72,00 €-2,00 €
Zweithund120,00 €144,00 €-24,00 €
Listenhund / gefährl. Hund480,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Hollern-Twielenfleth). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Hollern-Twielenfleth 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth beträgt 70 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 120 € pro Jahr (71 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 480 € pro Jahr.
  • Hollern-Twielenfleth liegt damit 2 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Stade ist Hollern-Twielenfleth die 22.-teuerste von 46 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Hollern-Twielenfleth den 158.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hollern-Twielenfleth in Niedersachsen.

Wer in Hollern-Twielenfleth (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Hollern-Twielenfleth derzeit 70,00 € pro Jahr fällig — 2 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 3.421 Einwohnern auf 191 km² zählt Hollern-Twielenfleth zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Hollern-Twielenfleth.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Hollern-Twielenfleth?

Die Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 70,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 71 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 480,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Hollern-Twielenfleth auf rund 910 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Hollern-Twielenfleth nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth

Nicht jeder Hundehalter in Hollern-Twielenfleth muss den vollen Steuersatz von 70 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hollern-Twielenfleth bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Hollern-Twielenfleth

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Hollern-Twielenfleth gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 480,00 € pro Jahr — das ist das 6.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Hollern-Twielenfleth. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Hollern-Twielenfleth)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hollern-Twielenfleth: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Hollern-Twielenfleth sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hollern-Twielenfleth gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 43 % bietet Hollern-Twielenfleth gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Hollern-Twielenfleth?

Mit einem Steuersatz von 70 € pro Jahr für den Ersthund liegt Hollern-Twielenfleth 2 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Stade ist Hollern-Twielenfleth damit die 22.-teuerste von 46 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Heinbockel mit 36 €, am teuersten Nottensdorf mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Hollern-Twielenfleth den 158.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 83 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Hollern-Twielenfleth liegt 22 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hollern-Twielenfleth einen Aufschlag von 71 % gegenüber dem Ersthund (120 € statt 70 €).

Bei 3.421 Einwohnern und einer Fläche von 191 km² ist Hollern-Twielenfleth als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hollern-Twielenfleth

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Hollern-Twielenfleth in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hollern-Twielenfleth wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Hollern-Twielenfleth zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hollern-Twielenfleth zahlen?

Die Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth liegt bei 70,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 480,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Hollern-Twielenfleth?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Hollern-Twielenfleth oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Hollern-Twielenfleth anzumelden?

Zur Anmeldung in Hollern-Twielenfleth benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Hollern-Twielenfleth?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Hollern-Twielenfleth bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Hollern-Twielenfleth befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Hollern-Twielenfleth oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Hollern-Twielenfleth ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Hollern-Twielenfleth erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Hollern-Twielenfleth?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Hollern-Twielenfleth fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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