Hundesteuer Oldendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund72.00pro Jahr
Zweithund108.00pro Jahr
Listenhund1000.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen0.00Differenz

Ersthund-Satz für Oldendorf verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Oldendorf

BehördeStadtverwaltung OldendorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchützenstraße 5, 21726 Oldendorf

Zuständiges Amt — Standort Oldendorf

Öffnungszeiten — Steueramt Oldendorf

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 13:30–19:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Oldendorf.

Hundesteuersätze Oldendorf — Übersicht 2026

KategorieOldendorfØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund72.0072.00 €0.00
Zweithund108.00144.00 €-36.00
Listenhund / gefährl. Hund1000.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Oldendorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Oldendorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Oldendorf beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 108 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 1000 € pro Jahr.
  • Oldendorf liegt damit genau im Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Stade ist Oldendorf die 19.-teuerste von 46 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Oldendorf in Niedersachsen.

Wer in Oldendorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Oldendorfderzeit 72.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 3.145 Einwohnern auf 129 km² zählt Oldendorf zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Oldendorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Oldendorf?

Die Hundesteuer in Oldendorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 108.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 1000.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Oldendorf auf rund 936. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Oldendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Oldendorf

Nicht jeder Hundehalter in Oldendorf muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Oldendorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Oldendorf

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Oldendorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 1000.00 € pro Jahr — das ist das 13.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Oldendorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Oldendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Oldendorf.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Oldendorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Oldendorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Oldendorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 40 % bietet Oldendorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Oldendorf – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Oldendorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Oldendorf.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Oldendorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Oldendorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Oldendorf über 72.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Oldendorf?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Oldendorf genau im Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Stade ist Oldendorf damit die 19.-teuerste von 46 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Heinbockel mit 36, am teuersten Nottensdorf mit 108.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Oldendorf einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (108 € statt 72 €).

Bei 3.145 Einwohnern und einer Fläche von 129 km² ist Oldendorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Oldendorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Oldendorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Oldendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Oldendorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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