Hundesteuer Werdumanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund40.00pro Jahr
Zweithund60.00pro Jahr
Listenhund250.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-32.00Differenz

Ersthund-Satz für Werdum verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Werdum

BehördeStadtverwaltung WerdumSteueramt / Gemeindekasse
AdresseGastriege 35, 26427 Werdum

Zuständiges Amt — Standort Werdum

Öffnungszeiten — Steueramt Werdum

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–16:00 Uhr
Dienstag09:00–16:00 Uhr
Mittwoch09:00–16:00 Uhr
Donnerstag09:00–16:00 Uhr
Freitag09:00–16:00 Uhr
Samstag09:00–16:00 Uhr
Sonntag09:00–16:00 Uhr

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Werdum.

Hundesteuersätze Werdum — Übersicht 2026

KategorieWerdumØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund40.0072.00 €-32.00
Zweithund60.00144.00 €-84.00
Listenhund / gefährl. Hund250.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Werdum). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Werdum 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Werdum beträgt 40 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 60 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 250 € pro Jahr.
  • Werdum liegt damit 32 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Wittmund ist Werdum die 11.-teuerste von 18 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Werdum in Niedersachsen.

Wer in Werdum (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Werdumderzeit 40.00 pro Jahr fällig — 32 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 749 Einwohnern auf 173 km² zählt Werdum zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Werdum.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Werdum?

Die Hundesteuer in Werdum ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 40.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 60.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 250.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Werdum auf rund 520. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Werdum nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Werdum

Nicht jeder Hundehalter in Werdum muss den vollen Steuersatz von 40 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Werdum bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Werdum

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Werdum gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 250.00 € pro Jahr — das ist das 6.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Werdum

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Werdum beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Werdum.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Werdum: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Werdum sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Werdum gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Werdum – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Werdum als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Werdum.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Werdum, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Werdum steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Werdum über 40.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Werdum?

Mit einem Steuersatz von 40 € pro Jahr für den Ersthund liegt Werdum 32 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Werdum zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Wittmund ist Werdum damit die 11.-teuerste von 18 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 47 €). Am günstigsten ist Stedesdorf mit 30, am teuersten Spiekeroog mit 110.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Werdum einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (60 € statt 40 €).

Bei 749 Einwohnern und einer Fläche von 173 km² ist Werdum als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Werdum

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Werdum in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Werdum wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Werdum zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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