Hundesteuer Kissenbrückanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund72.00pro Jahr
Zweithund114.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen0.00Differenz

Ersthund-Satz für Kissenbrück verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

🔍 Daten falsch? Korrektur melden

Kontakt — Stadtverwaltung Kissenbrück

BehördeStadtverwaltung KissenbrückSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 60, 38324 Kissenbrück

Zuständiges Amt — Standort Kissenbrück

Öffnungszeiten — Steueramt Kissenbrück

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Kissenbrück über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Kissenbrück — Übersicht 2026

KategorieKissenbrückØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund72.0072.00 €0.00
Zweithund114.00144.00 €-30.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kissenbrück). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)
🐾Werbeplatz für Kissenbrück
Ihr Unternehmen in Kissenbrück

Ihr Unternehmen in Kissenbrück

5,0

Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Kissenbrück. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.

0123 456 789www.ihre-website.de
🚀 Jetzt diesen Werbeplatz in 3min buchen

Beispielwerbung · Platzhalter

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Kissenbrück 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kissenbrück beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 114 € pro Jahr (58 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Kissenbrück liegt damit genau im Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Wolfenbüttel ist Kissenbrück die 10.-teuerste von 30 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kissenbrück in Niedersachsen.

Wer in Kissenbrück (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kissenbrückderzeit 72.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.757 Einwohnern auf 188 km² zählt Kissenbrück zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kissenbrück.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kissenbrück?

Die Hundesteuer in Kissenbrück ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 114.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 58 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kissenbrück auf rund 936. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

Partner der Redaktion

💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Kissenbrück nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kissenbrück

Nicht jeder Hundehalter in Kissenbrück muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kissenbrück bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kissenbrück

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Kissenbrück gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kissenbrück

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kissenbrück beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kissenbrück.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kissenbrück: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kissenbrück sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kissenbrück gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

* = Affiliate / Werbelink

Hundemarke verloren in Kissenbrück – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Kissenbrück als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Kissenbrück.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Kissenbrück, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Kissenbrück steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Kissenbrück über 72.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kissenbrück?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kissenbrück genau im Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Wolfenbüttel ist Kissenbrück damit die 10.-teuerste von 30 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 62 €). Am günstigsten ist Dahlum mit 25, am teuersten Dorstadt mit 100.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kissenbrück einen Aufschlag von 58 % gegenüber dem Ersthund (114 € statt 72 €).

Bei 1.757 Einwohnern und einer Fläche von 188 km² ist Kissenbrück als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kissenbrück

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kissenbrück in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kissenbrück wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kissenbrück zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Kissenbrück

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink