Hundesteuer Burgdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund60.00pro Jahr
Zweithund120.00pro Jahr
Listenhund510.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-12.00Differenz

Ersthund-Satz für Burgdorf verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Burgdorf

BehördeStadtverwaltung BurgdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSpittapl. 4, 31303 Burgdorf
Telefon05136 8980

Zuständiges Amt — Standort Burgdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Burgdorf

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Burgdorf.

Hundesteuersätze Burgdorf — Übersicht 2026

KategorieBurgdorfØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund60.0072.00 €-12.00
Zweithund120.00144.00 €-24.00
Listenhund / gefährl. Hund510.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Burgdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Burgdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Burgdorf beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 510 € pro Jahr.
  • Burgdorf liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Region Hannover ist Burgdorf die 20.-teuerste von 21 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Burgdorf in Niedersachsen.

Wer in Burgdorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Burgdorfderzeit 60.00 pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 31.302 Einwohnern auf 107 km² zählt Burgdorf zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Burgdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Burgdorf?

Die Hundesteuer in Burgdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 120.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 510.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Burgdorf auf rund 780. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Burgdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Burgdorf

Nicht jeder Hundehalter in Burgdorf muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Burgdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Burgdorf

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Burgdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 510.00 € pro Jahr — das ist das 8.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Burgdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Burgdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Burgdorf.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Burgdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Burgdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Burgdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Hundemarke verloren in Burgdorf – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Burgdorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Burgdorf.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Burgdorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Burgdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Burgdorf über 60.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Burgdorf?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Burgdorf 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Region Hannover ist Burgdorf damit die 20.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 101 €). Am günstigsten ist Burgwedel mit 60, am teuersten Seelze mit 158.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Burgdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (120 € statt 60 €).

Bei 31.302 Einwohnern und einer Fläche von 107 km² ist Burgdorf als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Burgdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Burgdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Burgdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Burgdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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