Hundesteuer Burgdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Burgdorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Burgdorf
Zuständiges Amt — Standort Burgdorf
Hundesteuersätze Burgdorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Burgdorf | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 60,00 € | 72,00 € | -12,00 € |
| Zweithund | 120,00 € | 144,00 € | -24,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 510,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Burgdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Burgdorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Burgdorf beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 510 € pro Jahr.
- Burgdorf liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- In der Region Hannover ist Burgdorf die 20.-teuerste von 21 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Burgdorf den 270.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Burgdorf in Niedersachsen.
Wer in Burgdorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Burgdorf derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 31.302 Einwohnern auf 107 km² zählt Burgdorf zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Burgdorf.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Burgdorf?
Die Hundesteuer in Burgdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 510,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Burgdorf auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Burgdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Burgdorf
Nicht jeder Hundehalter in Burgdorf muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Burgdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Burgdorf
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Burgdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 510,00 € pro Jahr — das ist das 8.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Burgdorf
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Burgdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Burgdorf)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Burgdorf: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Burgdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Burgdorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Burgdorf?
Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Burgdorf 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.
In der Region Hannover ist Burgdorf damit die 20.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 101 €). Am günstigsten ist Burgwedel mit 60 €, am teuersten Seelze mit 158 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Burgdorf den 270.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 70 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Burgdorf liegt 12 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Burgdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (120 € statt 60 €).
Bei 31.302 Einwohnern und einer Fläche von 107 km² ist Burgdorf als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Burgdorf
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Burgdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Burgdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Burgdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Burgdorf
Wie viel Hundesteuer muss ich in Burgdorf zahlen?
Die Hundesteuer in Burgdorf liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 510,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Burgdorf?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Burgdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Burgdorf anzumelden?
Zur Anmeldung in Burgdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Burgdorf?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Burgdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Burgdorf befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Burgdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Burgdorf ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Burgdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Burgdorf?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Burgdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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