Hundesteuer Herzebrock-Clarholzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund91.00pro Jahr
Zweithund164.00pro Jahr
Listenhund546.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-5.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Herzebrock-Clarholz

BehördeStadtverwaltung Herzebrock-ClarholzSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon05245 4440

Zuständiges Amt — Standort Herzebrock-Clarholz

Öffnungszeiten — Steueramt Herzebrock-Clarholz

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–16:30 Uhr
Dienstag08:00–17:30 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–14:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Herzebrock-Clarholz.

Hundesteuersätze Herzebrock-Clarholz — Übersicht 2026

KategorieHerzebrock-ClarholzØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund91.0096.00 €-5.00
Zweithund164.00192.00 €-28.00
Listenhund / gefährl. Hund546.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Herzebrock-Clarholz, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Herzebrock-Clarholz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz beträgt 91€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 164€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 546€ pro Jahr.
  • Herzebrock-Clarholz liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in Nordrhein-Westfalen.

Sie möchten Ihren Hund in Herzebrock-Clarholz anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Nordrhein-Westfalen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 16.290 Einwohnern ist Herzebrock-Clarholz eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Herzebrock-Clarholz zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Herzebrock-Clarholz bei 91.00 Euro. Ein Zweithund kostet 164.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 546 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 91€ für Ihren Ersthund können Sie in Herzebrock-Clarholz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Herzebrock-Clarholz eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Herzebrock-Clarholz zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Herzebrock-Clarholz ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 546.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Herzebrock-Clarholz beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Herzebrock-Clarholz.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Herzebrock-Clarholz: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Herzebrock-Clarholz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Nordrhein-Westfalen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Herzebrock-Clarholz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Herzebrock-Clarholz speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Herzebrock-Clarholz – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Herzebrock-Clarholz als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Herzebrock-Clarholz.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Herzebrock-Clarholz, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz über 91.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Herzebrock-Clarholz da?

Mit einem Steuersatz von 91€ pro Jahr für den Ersthund liegt Herzebrock-Clarholz 5€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Herzebrock-Clarholz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Herzebrock-Clarholz einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (164€ statt 91€).

Bei 16.290 Einwohnern und einer Fläche von 127 km² ist Herzebrock-Clarholz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Herzebrock-Clarholz

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Herzebrock-Clarholz häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Herzebrock-Clarholz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Herzebrock-Clarholz zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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