Hundesteuer Herzebrock-Clarholzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund60,00 €pro Jahr
Zweithundca. 120,00 €pro Jahr
Listenhund300,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-36,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Herzebrock-Clarholz geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Herzebrock-Clarholz

BehördeStadtverwaltung Herzebrock-ClarholzSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Gütersloh.

Zuständiges Amt — Standort Herzebrock-Clarholz

Hundesteuersätze Herzebrock-Clarholz — Übersicht 2026

KategorieHerzebrock-ClarholzØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund60,00 €96,00 €-36,00 €
Zweithundca. 120,00 €192,00 €-72,00 €
Listenhund / gefährl. Hund300,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Herzebrock-Clarholz). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)

Werbeplatz frei: Erreichen Sie Hundehalter in Herzebrock-Clarholz — exklusiv, 1 Platz pro Stadt. Jetzt informieren →

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Herzebrock-Clarholz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 300 € pro Jahr.
  • Herzebrock-Clarholz liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Gütersloh ist Herzebrock-Clarholz die 4.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Herzebrock-Clarholz den 319.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Herzebrock-Clarholz (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Herzebrock-Clarholz derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 16.290 Einwohnern auf 127 km² zählt Herzebrock-Clarholz zu den Kleinstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Herzebrock-Clarholz.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Herzebrock-Clarholz?

Die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 300,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Herzebrock-Clarholz auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

Partner der Redaktion

Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Herzebrock-Clarholz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz

Nicht jeder Hundehalter in Herzebrock-Clarholz muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Herzebrock-Clarholz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Herzebrock-Clarholz

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Herzebrock-Clarholz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 300,00 € pro Jahr — das ist das 5.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Herzebrock-Clarholz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Herzebrock-Clarholz)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Herzebrock-Clarholz: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Herzebrock-Clarholz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Herzebrock-Clarholz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

* = Affiliate / Werbelink

Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Herzebrock-Clarholz?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Herzebrock-Clarholz 36 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Herzebrock-Clarholz zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Gütersloh ist Herzebrock-Clarholz damit die 4.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 60 €). Am günstigsten ist Verl mit 25 €, am teuersten Gütersloh mit 120 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Herzebrock-Clarholz den 319.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 20 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Herzebrock-Clarholz liegt 24 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Herzebrock-Clarholz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 120 € statt 60 €).

Bei 16.290 Einwohnern und einer Fläche von 127 km² ist Herzebrock-Clarholz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Herzebrock-Clarholz

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Herzebrock-Clarholz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Herzebrock-Clarholz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Herzebrock-Clarholz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz

Wie viel Hundesteuer muss ich in Herzebrock-Clarholz zahlen?

Die Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 300,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Herzebrock-Clarholz?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Herzebrock-Clarholz oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Herzebrock-Clarholz anzumelden?

Zur Anmeldung in Herzebrock-Clarholz benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Herzebrock-Clarholz?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Herzebrock-Clarholz bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Herzebrock-Clarholz befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Herzebrock-Clarholz oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Herzebrock-Clarholz ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Herzebrock-Clarholz erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Herzebrock-Clarholz?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Herzebrock-Clarholz fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hundesteuer in der Nähe von Herzebrock-Clarholz

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink