Hundesteuer Borgentreichanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Borgentreich verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Borgentreich
Zuständiges Amt — Standort Borgentreich
Öffnungszeiten — Steueramt Borgentreich
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Borgentreich.
Hundesteuersätze Borgentreich — Übersicht 2026
| Kategorie | Borgentreich | Ø Nordrhein-Westfalen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 75.00 € | 96.00 € | -21.00 € |
| Zweithund | 150.00 € | 192.00 € | -42.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 550.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Borgentreich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Borgentreich 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Borgentreich beträgt 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 550 € pro Jahr.
- Borgentreich liegt damit 21 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
- Im Kreis Höxter ist Borgentreich die 6.-teuerste von 10 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Borgentreich in Nordrhein-Westfalen.
Wer in Borgentreich (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Borgentreichderzeit 75.00 € pro Jahr fällig — 21 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.
Mit 8.673 Einwohnern auf 32 km² zählt Borgentreich zu den Kleinstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Borgentreich.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Borgentreich?
Die Hundesteuer in Borgentreich ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 75.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 150.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 550.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Borgentreich auf rund 975 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Borgentreich nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Borgentreich
Nicht jeder Hundehalter in Borgentreich muss den vollen Steuersatz von 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Borgentreich bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Borgentreich
Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Borgentreich gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 550.00 € pro Jahr — das ist das 7.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Borgentreich
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Borgentreich beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Borgentreich.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Borgentreich: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Borgentreich sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Borgentreich gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Borgentreich gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Nordrhein-Westfalen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →
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Hundemarke verloren in Borgentreich – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Borgentreich als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Borgentreich.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Nordrhein-Westfalen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Borgentreich, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Borgentreich steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Borgentreich über 75.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Borgentreich?
Mit einem Steuersatz von 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Borgentreich 21 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Borgentreich zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Höxter ist Borgentreich damit die 6.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 76 €). Am günstigsten ist Willebadessen mit 55 €, am teuersten Nieheim mit 90 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Borgentreich einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (150 € statt 75 €).
Bei 8.673 Einwohnern und einer Fläche von 32 km² ist Borgentreich als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Borgentreich
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Borgentreich in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Borgentreich wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Borgentreich zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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