Hundesteuer Preußisch Oldendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund40.00pro Jahr
Zweithund80.00pro Jahr
Listenhund360.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-56.00Differenz

Ersthund-Satz für Preußisch Oldendorf verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf

BehördeStadtverwaltung Preußisch OldendorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf

Zuständiges Amt — Standort Preußisch Oldendorf

Öffnungszeiten — Steueramt Preußisch Oldendorf

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Preußisch Oldendorf.

Hundesteuersätze Preußisch Oldendorf — Übersicht 2026

KategoriePreußisch OldendorfØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund40.0096.00 €-56.00
Zweithund80.00192.00 €-112.00
Listenhund / gefährl. Hund360.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Preußisch Oldendorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Preußisch Oldendorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf beträgt 40 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 80 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 360 € pro Jahr.
  • Preußisch Oldendorf liegt damit 56 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Minden-Lübbecke ist Preußisch Oldendorf die 11.-teuerste von 11 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Preußisch Oldendorf in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Preußisch Oldendorf (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Preußisch Oldendorfderzeit 40.00 pro Jahr fällig — 56 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 12.456 Einwohnern auf 156 km² zählt Preußisch Oldendorf zu den Kleinstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Preußisch Oldendorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Preußisch Oldendorf?

Die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 40.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 80.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 360.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Preußisch Oldendorf auf rund 520. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Preußisch Oldendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Preußisch Oldendorf

Nicht jeder Hundehalter in Preußisch Oldendorf muss den vollen Steuersatz von 40 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Preußisch Oldendorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Preußisch Oldendorf

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Preußisch Oldendorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 360.00 € pro Jahr — das ist das 9.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Preußisch Oldendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Preußisch Oldendorf.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Preußisch Oldendorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Preußisch Oldendorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Preußisch Oldendorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen

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Hundemarke verloren in Preußisch Oldendorf – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Preußisch Oldendorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Preußisch Oldendorf.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Nordrhein-Westfalen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Preußisch Oldendorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf über 40.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Preußisch Oldendorf?

Mit einem Steuersatz von 40 € pro Jahr für den Ersthund liegt Preußisch Oldendorf 56 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Preußisch Oldendorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Minden-Lübbecke ist Preußisch Oldendorf damit die 11.-teuerste von 11 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 62 €)..

Preußisch Oldendorf ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Preußisch Oldendorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (80 € statt 40 €).

Bei 12.456 Einwohnern und einer Fläche von 156 km² ist Preußisch Oldendorf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Preußisch Oldendorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Preußisch Oldendorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Preußisch Oldendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Preußisch Oldendorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Preußisch Oldendorf

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