Hundesteuer Paderbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Paderborn amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Paderborn
Zuständiges Amt — Standort Paderborn
Hundesteuersätze Paderborn — Übersicht 2026
| Kategorie | Paderborn | Ø Nordrhein-Westfalen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 72,00 € | 96,00 € | -24,00 € |
| Zweithund | ca. 144,00 € | 192,00 € | -48,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Paderborn). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Paderborn 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Paderborn beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Paderborn liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
- Im Kreis Paderborn ist Paderborn die 3.-teuerste von 10 Gemeinden.
- Unter den 397 amtlich verifizierten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Paderborn den 242.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Stadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Wer in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Paderborn derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.
Mit 155.749 Einwohnern auf 13 km² zählt Paderborn zu den Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Paderborn.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Paderborn?
Die Hundesteuer in Paderborn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 144,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Paderborn auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Paderborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Paderborn
Nicht jeder Hundehalter in Paderborn muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Großstadt mit über 155.749 Einwohnern bietet Paderborn teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Paderborn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Paderborn
Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Paderborn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Paderborn
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Paderborn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Paderborn)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Paderborn: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Paderborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Paderborn gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 11981 Einwohnern pro km² hat Paderborn naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Paderborn?
Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Paderborn 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Paderborn zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Paderborn ist Paderborn damit die 3.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 63 €). Am günstigsten ist Delbrück mit 48 €, am teuersten Bad Lippspringe mit 72 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 397 amtlich verifizierten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Paderborn den 242.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 39 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Paderborn liegt 12 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Paderborn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 144 € statt 72 €).
Bei 155.749 Einwohnern und einer Fläche von 13 km² ist Paderborn als Großstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Paderborn
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Paderborn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Paderborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Paderborn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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