Hundesteuer Paderbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Paderborn
Zuständiges Amt — Standort Paderborn
Öffnungszeiten — Steueramt Paderborn
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Paderborn über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Paderborn — Übersicht 2026
| Kategorie | Paderborn | Ø Nordrhein-Westfalen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 110.00 € | 96.00 € | +14.00 € |
| Zweithund | 198.00 € | 192.00 € | +6.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 660.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Paderborn, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Paderborn 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Paderborn beträgt 110€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 198€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 660€ pro Jahr.
- Paderborn liegt damit 14€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Stadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Die Hundeanmeldung in Paderborn ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Paderborn erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 155.749 Einwohnern ist Paderborn eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Paderborn zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Paderborn richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 110.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 198.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 660 Euro jährlich.
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Die Kosten von 110€ für Ihren Ersthund können Sie in Paderborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Paderborn
In Paderborn gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
- Diensthunde: Als Stadt mit über 155.749 Einwohnern bietet Paderborn teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Paderborn zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Paderborn ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 660.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Paderborn
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Paderborn beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Paderborn.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Paderborn: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Paderborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Nordrhein-Westfalen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Paderborn gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 11981 Einwohnern pro km² hat Paderborn naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Paderborn speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Paderborn – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Paderborn als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Paderborn.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Paderborn, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Paderborn steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Paderborn über 110.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Paderborn da?
Mit einem Steuersatz von 110€ pro Jahr für den Ersthund liegt Paderborn 14€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Paderborn bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Paderborn einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (198€ statt 110€).
Bei 155.749 Einwohnern und einer Fläche von 13 km² ist Paderborn als Großstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Paderborn
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Paderborn häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Paderborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Paderborn zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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