Hundesteuer Warendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund96,00 €pro Jahr
Zweithundca. 192,00 €pro Jahr
Listenhund750,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Warendorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Warendorf

BehördeStadtverwaltung WarendorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Warendorf.

Zuständiges Amt — Standort Warendorf

Hundesteuersätze Warendorf — Übersicht 2026

KategorieWarendorfØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund96,00 €96,00 €0,00 €
Zweithundca. 192,00 €192,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hund750,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Warendorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Warendorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Warendorf beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 750 € pro Jahr.
  • Warendorf liegt damit genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Warendorf ist Warendorf die 2.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Warendorf den 137.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Warendorf in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Warendorf (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Warendorf derzeit 96,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 37.847 Einwohnern auf 27 km² zählt Warendorf zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Warendorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Warendorf?

Die Hundesteuer in Warendorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 750,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Warendorf auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Warendorf

Nicht jeder Hundehalter in Warendorf muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Warendorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Warendorf

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Warendorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 750,00 € pro Jahr — das ist das 7.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Warendorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Warendorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Warendorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Warendorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Warendorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Warendorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1402 Einwohnern pro km² hat Warendorf naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

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Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Warendorf?

Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Warendorf genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Warendorf ist Warendorf damit die 2.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 68 €). Am günstigsten ist Sendenhorst mit 55 €, am teuersten Telgte mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Warendorf den 137.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 66 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Warendorf liegt 12 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Warendorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).

Bei 37.847 Einwohnern und einer Fläche von 27 km² ist Warendorf als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Warendorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Warendorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Warendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Warendorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Warendorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Warendorf zahlen?

Die Hundesteuer in Warendorf liegt bei 96,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 192,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 750,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Warendorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Warendorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Warendorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Warendorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Warendorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Warendorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Warendorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Warendorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Warendorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Warendorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Warendorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Warendorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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