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Hund abmelden: Hundesteuer bei Tod, Abgabe & Umzug beenden

AbmeldungUmzugErstattung
Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juli 2026

Ob Tod des Tieres, Abgabe an neue Halter oder Umzug in eine andere Gemeinde: Wer seinen Hund nicht mehr hält, sollte ihn zeitnah von der Hundesteuer abmelden — sonst läuft die Steuerpflicht einfach weiter. So funktioniert die Abmeldung Schritt für Schritt.

Wann muss ich meinen Hund abmelden?

  • Tod des Hundes: Die Steuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben ist.
  • Abgabe / Verkauf: Bei Abgabe an einen neuen Halter oder ein Tierheim melden Sie ab — der neue Halter meldet den Hund an seinem Wohnort an.
  • Umzug: Beim Wegzug melden Sie den Hund bei der alten Gemeinde ab und binnen der örtlichen Frist (meist 14 Tage) bei der neuen Gemeinde an.

Wie läuft die Abmeldung ab?

Die Abmeldung erfolgt beim Steueramt der Gemeinde — je nach Ort schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Üblicherweise verlangt das Amt:

  • das Kassenzeichen bzw. die Steuernummer des Hundes,
  • einen Nachweis über den Abmeldegrund — z. B. eine tierärztliche Bescheinigung oder den Einäscherungsnachweis beim Tod, die Übernahmebestätigung des neuen Halters bei Abgabe oder die Meldebescheinigung beim Umzug,
  • die Rückgabe der Hundesteuermarke.

Zu viel gezahlte Steuer zurückholen

Haben Sie die Hundesteuer für das ganze Jahr im Voraus bezahlt, erstattet die Gemeinde den zu viel gezahlten Anteil in der Regel anteilig ab dem Folgemonat der Abmeldung — automatisch mit dem Abmeldebescheid. Prüfen Sie den Bescheid und fragen Sie nach, wenn keine Erstattung ausgewiesen ist.

Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?

Die Gemeinde setzt die Steuer weiter fest — auch wenn der Hund längst nicht mehr bei Ihnen lebt. Rückwirkende Korrekturen sind möglich, aber aufwendig und meist an Nachweise gebunden. Melden Sie deshalb zeitnah ab. Das zuständige Steueramt und die Sätze Ihrer Gemeinde finden Sie über die Ortssuche der Hundesteuer-Datenbank; bei einem Umzug lohnt der Blick auf die Seite der neuen Gemeinde für Anmeldefrist und neuen Steuersatz. Mehr zu Ausnahmen lesen Sie im Ratgeber Befreiung & Ermäßigung.

Jonathan Berrar

Über den Autor

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.

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