Hundehaftpflicht Brandenburg: Pflicht, Gesetz & Kosten 2026
Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Mai 2026
In Brandenburg ist die Hundehaftpflicht nicht für jeden Hund vorgeschrieben — aber für eine ganz bestimmte Gruppe schon: für Hunde, die nach dem Landesgesetz als gefährlich eingestuft sind. Für alle anderen Halter ist sie freiwillig — aus Sicht der Verbraucherzentralen aber praktisch alternativlos.
Gilt die Hundehaftpflicht in Brandenburg für meinen Hund?
Die Pflicht greift in Brandenburg nur, wenn der Hund nach dem Brandenburgisches Hundehalterverordnung (BbgHundV) als gefährlich gilt. Das betrifft im Wesentlichen zwei Gruppen:
- Listenhunde: Bestimmte Rassen, die das Land per Verordnung gelistet hat (Liste weiter unten).
- Im Einzelfall auffällige Hunde: Tiere, die durch ein konkretes Vorfall-Verhalten als gefährlich eingestuft wurden.
Wichtig: Die fehlende landesweite Pflicht schützt nicht vor der Haftung. Beißt Ihr Hund jemanden oder verursacht einen Verkehrsunfall, haften Sie persönlich — bis zur Privatinsolvenz. Aus genau diesem Grund haben die meisten Halter freiwillig eine Police.
Welches Gesetz regelt das in Brandenburg?
Maßgeblich ist die Brandenburgisches Hundehalterverordnung (BbgHundV). Sie regelt, wer einen Hund halten darf, wann eine Versicherung Pflicht ist, welche Auflagen für Listenhunde gelten und wie hoch das Bußgeld bei Verstößen ausfallen kann. Die Verordnung kann sich ändern — die hier zusammengefassten Angaben entsprechen dem öffentlich verfügbaren Stand 2026.
Listenhunde in Brandenburg
Folgende Rassen — und ihre Kreuzungen — gelten in Brandenburg als Listenhunde. Halter dieser Rassen brauchen in jedem Fall eine Hundehaftpflicht und müssen zusätzlich besondere Auflagen wie Sachkundenachweis und teils Wesenstest erfüllen:
- ⚠️ Pitbull Terrier
- ⚠️ American Staffordshire Terrier
- ⚠️ Staffordshire Bullterrier
- ⚠️ Bullterrier
- ⚠️ Tosa Inu
- ⚠️ American Bulldog
- ⚠️ Bullmastiff
- ⚠️ Dogo Argentino
- ⚠️ Bordeaux Dogge
- ⚠️ Fila Brasileiro
- ⚠️ Mastiff
- ⚠️ Mastín Español
- ⚠️ Mastino Napoletano
- ⚠️ Cane Corso
- ⚠️ Kangal (Anatolischer Hirtenhund)
- ⚠️ Kaukasischer Owtscharka
Mehr Details zur steuerlichen Mehrbelastung im Ratgeber Kampfhundesteuer: Warum Listenhunde extrem teuer sind.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die landesgesetzliche Mindestsumme liegt je nach Bundesland meist bei 500.000 bis 1 Mio. €. Das ist für reale Schadensfälle deutlich zu niedrig. Verbraucherzentralen empfehlen mindestens 5 Mio. €, besser 10 Mio. € Deckungssumme — der Aufpreis dafür ist meist nur wenige Euro im Jahr.
Realistisch wird es bei einem Verkehrsunfall: Reißt sich der Hund los und verursacht eine Massenkarambolage, kommen schnell Millionenbeträge zusammen — Krankenhauskosten, Verdienstausfälle, Renten an Hinterbliebene. Eine zu niedrig versicherte Police zahlt dann nur einen Bruchteil, den Rest schulden Sie persönlich.
Was passiert ohne Hundehaftpflicht?
Auch ohne Pflichtverletzung: Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig — egal, ob der Hund Spaß im Park hatte oder vor Schreck rannte. Ohne Versicherung bedeutet das im schlimmsten Fall lebenslange Schuldenlast. Die Police kostet ab rund 3,90 €/Monat — günstiger als ein Latte pro Woche.
Hundesteuer in Brandenburg: was Sie zusätzlich zahlen
Zur Hundehaftpflicht kommt in jeder Gemeinde die jährliche Hundesteuer. Die Sätze unterscheiden sich teils erheblich. Eine vollständige Übersicht aller Gemeinden in Brandenburg mit konkreten Steuersätzen finden Sie hier: Hundesteuer in Brandenburg — alle Gemeinden. Direkt berechnen geht im Hundesteuer-Rechner.
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Stand: 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer das aktuelle Landeshundegesetz von Brandenburg und ggf. ergänzende kommunale Satzungen. Im Zweifel bitte beim örtlichen Ordnungsamt oder einer Verbraucherzentrale erfragen.
Über den Autor
Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.
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