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Hundesteuermarke: Tragepflicht, Ersatz bei Verlust & Kosten

SteuermarkeVerlustTragepflicht
Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juli 2026

Nach der Anmeldung zur Hundesteuer bekommt jeder Hund eine Steuermarke. Doch muss er sie wirklich immer tragen? Und was tun, wenn die Marke verloren geht? Die wichtigsten Antworten kompakt.

Was ist die Hundesteuermarke?

Die Steuermarke ist der amtliche Nachweis, dass der Hund bei der Gemeinde angemeldet ist und die Hundesteuer entrichtet wird. Sie wird nach der Anmeldung ausgegeben und gilt je nach Gemeinde unbefristet oder bis zur Ausgabe einer neuen Marke.

Muss der Hund die Marke tragen?

Das regelt die Hundesteuersatzung der Gemeinde: In den meisten Kommunen muss der Hund die Marke außerhalb der Wohnung sichtbar am Halsband tragen, und Halter müssen sie bei Kontrollen durch das Ordnungsamt vorzeigen. Wer ohne Marke unterwegs ist, riskiert je nach Ort eine Verwarnung oder ein Bußgeld.

Hundesteuermarke verloren — was jetzt?

  • Verlust beim Steueramt melden — oft genügt eine formlose E-Mail mit dem Kassenzeichen.
  • Das Amt stellt eine Ersatzmarke aus; die Verwaltungsgebühr liegt üblicherweise bei etwa 5 bis 15 €.
  • Bis die Ersatzmarke da ist, hilft der letzte Steuerbescheid als Nachweis bei Kontrollen.

Digitale Steuermarken im Kommen

Immer mehr Städte modernisieren ihr Verfahren und setzen auf digitale Registrierung statt Blechmarke — die Anmeldung läuft dann komplett online. Ob Ihre Gemeinde klassisch, hybrid oder digital arbeitet, sehen Sie auf der jeweiligen Ortsseite in der Hundesteuer-Datenbank.

Die Marke gibt es nur mit Anmeldung: Wie die funktioniert und was bei Versäumnis droht, steht im Ratgeber Strafe bei Nichtanmeldung. Ihr Steueramt samt Kontakt finden Sie über die Ortssuche.

Jonathan Berrar

Über den Autor

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.

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