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Listenhunde Bayern: Liste, Steuer & Auflagen 2026

ListenhundRasselisteBayern
Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Mai 2026

Bayern unterscheidet bei gefährlichen Hunden zwischen Kategorie I (absolut gefährlich) und Kategorie II (vermutet gefährlich). Beide Kategorien bedeuten erhebliche Auflagen: höhere Steuer, Sachkundenachweis, Wesenstest — und für Kategorie I sogar eine behördliche Halteerlaubnis.

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Welche Hunde gelten in Bayern als gefährlich?

Folgende Hunderassen — und ihre Kreuzungen — gelten nach Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO Bayern) als Listenhunde (Kategorie I und II zusammen, siehe unten):

  • ⚠️ Pitbull Terrier
  • ⚠️ American Staffordshire Terrier
  • ⚠️ Staffordshire Bullterrier
  • ⚠️ Bullterrier
  • ⚠️ Bandog
  • ⚠️ Tosa Inu
  • ⚠️ American Bulldog
  • ⚠️ Bullmastiff
  • ⚠️ Dogo Argentino
  • ⚠️ Bordeaux Dogge
  • ⚠️ Fila Brasileiro
  • ⚠️ Mastiff
  • ⚠️ Mastín Español
  • ⚠️ Mastino Napoletano
  • ⚠️ Dogo Canario (Presa Canario)
  • ⚠️ Mallorca Dogge (Perro de Presa Mallorquin)
  • ⚠️ Rottweiler

Schon der Verdacht einer Listenrasse — etwa weil ein Hund optisch ähnelt — reicht oft für eine behördliche Einstufung. Die Beweislast liegt dann beim Halter.

Kategorie I: absolute Kampfhunde. Die Haltung ist nur mit behördlicher Erlaubnis und nachgewiesenem berechtigtem Interesse möglich.

Kategorie II: vermutet gefährliche Hunde. Die Vermutung kann durch einen erfolgreichen Wesenstest („Negativzeugnis") widerlegt werden.

Welche Auflagen gelten für gelistete Hunde in Bayern?

  • Sachkundenachweis des Halters — theoretische und praktische Prüfung bei einer anerkannten Stelle
  • Wesenstest für den Hund (insbesondere zur Widerlegung der Kategorie-II-Vermutung)
  • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
  • Halteerlaubnis der Gemeinde — in Bayern für Kategorie I zwingend, in vielen Kommunen auch für Kategorie II
  • Hundehaftpflichtversicherung mit erhöhter Mindestdeckungssumme (oft 10 Mio. €)
  • Zuverlässigkeit des Halters — keine einschlägigen Vorstrafen, Mindestalter (meist 18)
  • Chip- und Registrierungspflicht

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt — Bußgelder reichen je nach Verfehlung von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Bei wiederholten oder schweren Verstößen droht die Wegnahme des Hundes.

Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde in Bayern?

Den Listenhund-Steuersatz legt jede Gemeinde einzeln fest — typischerweise das 6- bis 10-fache des Normalsatzes. Bekannte Spitzenwerte: Frankfurt am Main rund 900 €, München rund 800 €, Hamburg 600 € pro Jahr. Den konkreten Satz für Ihre Gemeinde finden Sie hier:

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Hundehaftpflicht — bei Listenhunden besonders kritisch

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Für Listenhunde ist sie in jedem Bundesland faktisch alternativlos. Viele Versicherer schließen Kategorie-I-Hunde aus oder berechnen deutlich höhere Beiträge — der frühe Vergleich lohnt sich also doppelt.

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Stand: 2026. Listenhund-Verordnungen, Auflagen und Steuersätze werden auf Landes- und Kommunalebene geregelt und können sich ändern. Verbindlich ist immer das aktuelle Landesgesetz von Bayern sowie die jeweilige Hundesteuersatzung der Gemeinde. Im Zweifel beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen.

Jonathan Berrar

Über den Autor

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.

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