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Listenhunde Sachsen: Liste, Steuer & Auflagen 2026

ListenhundRasselisteSachsen
Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Mai 2026

In Sachsen gilt eine sogenannte Rasseliste. Bestimmte Hunderassen werden vom Land pauschal als gefährlich eingestuft — wer einen solchen Hund hält, muss zusätzliche Auflagen erfüllen und zahlt deutlich höhere Hundesteuer.

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Welche Rassen stehen in Sachsen auf der Liste?

Folgende Hunderassen — und ihre Kreuzungen — gelten nach Sächsisches Gesetz über Haltung und Führung von Hunden (SächsHundG) als Listenhunde:

  • ⚠️ Pitbull Terrier
  • ⚠️ American Staffordshire Terrier
  • ⚠️ Staffordshire Bullterrier
  • ⚠️ Bullterrier
  • ⚠️ Bandog

Schon der Verdacht einer Listenrasse — etwa weil ein Hund optisch ähnelt — reicht oft für eine behördliche Einstufung. Die Beweislast liegt dann beim Halter.

Welche Auflagen gelten für gelistete Hunde in Sachsen?

  • Sachkundenachweis des Halters — theoretische und praktische Prüfung bei einer anerkannten Stelle
  • Wesenstest für den Hund
  • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
  • Halteerlaubnis der Gemeinde — in vielen Kommunen Pflicht
  • Hundehaftpflichtversicherung mit erhöhter Mindestdeckungssumme (oft 10 Mio. €)
  • Zuverlässigkeit des Halters — keine einschlägigen Vorstrafen, Mindestalter (meist 18)
  • Chip- und Registrierungspflicht

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt — Bußgelder reichen je nach Verfehlung von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Bei wiederholten oder schweren Verstößen droht die Wegnahme des Hundes.

Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde in Sachsen?

Den Listenhund-Steuersatz legt jede Gemeinde einzeln fest — typischerweise das 6- bis 10-fache des Normalsatzes. Bekannte Spitzenwerte: Frankfurt am Main rund 900 €, München rund 800 €, Hamburg 600 € pro Jahr. Den konkreten Satz für Ihre Gemeinde finden Sie hier:

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Hundehaftpflicht — bei Listenhunden besonders kritisch

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Für Listenhunde ist sie in jedem Bundesland faktisch alternativlos. Viele Versicherer schließen Kategorie-I-Hunde aus oder berechnen deutlich höhere Beiträge — der frühe Vergleich lohnt sich also doppelt.

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Stand: 2026. Listenhund-Verordnungen, Auflagen und Steuersätze werden auf Landes- und Kommunalebene geregelt und können sich ändern. Verbindlich ist immer das aktuelle Landesgesetz von Sachsen sowie die jeweilige Hundesteuersatzung der Gemeinde. Im Zweifel beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen.

Jonathan Berrar

Über den Autor

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.

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