Hundesteuer Kyllburgweileranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund70.00pro Jahr
Zweithund126.00pro Jahr
Listenhund420.00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-14.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Kyllburgweiler

BehördeStadtverwaltung KyllburgweilerSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktpl. 8, 54655 Kyllburg
Telefon06563 590

Zuständiges Amt — Standort Kyllburgweiler

Öffnungszeiten — Steueramt Kyllburgweiler

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Kyllburgweiler über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Kyllburgweiler — Übersicht 2026

KategorieKyllburgweilerØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund70.0084.00 €-14.00
Zweithund126.00168.00 €-42.00
Listenhund / gefährl. Hund420.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Kyllburgweiler, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Kyllburgweiler 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kyllburgweiler beträgt 70€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 126€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 420€ pro Jahr.
  • Kyllburgweiler liegt damit 14€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kyllburgweiler in Rheinland-Pfalz.

Wer in Kyllburgweiler (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 97 Einwohnern ist Kyllburgweiler eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kyllburgweiler zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Kyllburgweiler bei 70.00 Euro. Ein Zweithund kostet 126.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 420 Euro jährlich.

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Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Kyllburgweiler nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kyllburgweiler

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Kyllburgweiler eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kyllburgweiler zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Kyllburgweiler ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 420.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kyllburgweiler

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kyllburgweiler beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Kyllburgweiler.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kyllburgweiler: So funktioniert es

Das Steueramt Kyllburgweiler benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kyllburgweiler gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 36% bietet Kyllburgweilerhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Kyllburgweiler speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Kyllburgweiler – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Kyllburgweiler wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Kyllburgweiler.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Rheinland-Pfalz eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Kyllburgweiler. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Kyllburgweiler steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Kyllburgweiler über 70.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Kyllburgweiler da?

Mit einem Steuersatz von 70€ pro Jahr für den Ersthund liegt Kyllburgweiler 14€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Kyllburgweiler bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kyllburgweiler einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (126€ statt 70€).

Bei 97 Einwohnern und einer Fläche von 153 km² ist Kyllburgweiler als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kyllburgweiler

In Kyllburgweiler stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kyllburgweiler wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Kyllburgweiler zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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