Hundesteuer Nusbaumanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Nusbaum
Zuständiges Amt — Standort Nusbaum
Öffnungszeiten — Steueramt Nusbaum
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Nusbaum über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Nusbaum — Übersicht 2026
| Kategorie | Nusbaum | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 79.00 € | 84.00 € | -5.00 € |
| Zweithund | 142.00 € | 168.00 € | -26.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 474.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Nusbaum, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Nusbaum 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Nusbaum beträgt 79€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 142€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 474€ pro Jahr.
- Nusbaum liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Nusbaum in Rheinland-Pfalz.
Die Hundeanmeldung in Nusbaum ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Nusbaum erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 436 Einwohnern ist Nusbaum eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Nusbaum zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Nusbaum bei 79.00 Euro. Ein Zweithund kostet 142.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 474 Euro jährlich.
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Die Kosten von 79€ für Ihren Ersthund können Sie in Nusbaum nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Nusbaum
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Nusbaum eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Nusbaum zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Nusbaum ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 474.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Nusbaum
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Nusbaum beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Nusbaum.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Nusbaum: So funktioniert es
Das Steueramt Nusbaum benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Nusbaum gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Nusbaum speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Nusbaum – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Nusbaum wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Nusbaum.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Rheinland-Pfalz eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Nusbaum. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Nusbaum steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Nusbaum über 79.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Nusbaum da?
Mit einem Steuersatz von 79€ pro Jahr für den Ersthund liegt Nusbaum 5€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Nusbaum bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Nusbaum einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (142€ statt 79€).
Bei 436 Einwohnern und einer Fläche von 109 km² ist Nusbaum als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Nusbaum
In Nusbaum stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Nusbaum wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Nusbaum zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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