Hundesteuer Wallersheimanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Wallersheim
Zuständiges Amt — Standort Wallersheim
Öffnungszeiten — Steueramt Wallersheim
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Wallersheim über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Wallersheim — Übersicht 2026
| Kategorie | Wallersheim | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 63.00 € | 84.00 € | -21.00 € |
| Zweithund | 113.00 € | 168.00 € | -55.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 378.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Wallersheim, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Wallersheim 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Wallersheim beträgt 63€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 113€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 378€ pro Jahr.
- Wallersheim liegt damit 21€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wallersheim in Rheinland-Pfalz.
Sie möchten Ihren Hund in Wallersheim anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Rheinland-Pfalz sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 740 Einwohnern ist Wallersheim eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Wallersheim zahlen?
Hundehalter in Wallersheim müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 63.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 113.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 378 Euro jährlich.
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Die Kosten von 63€ für Ihren Ersthund können Sie in Wallersheim nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wallersheim
Die Hundesteuersatzung von Wallersheim sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 63.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wallersheim zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Wallersheim ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 378.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wallersheim
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wallersheim beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Wallersheim.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Wallersheim: So funktioniert es
Das Steueramt Wallersheim benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wallersheim gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Wallersheim speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Wallersheim – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Wallersheim wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Wallersheim.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Rheinland-Pfalz eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Wallersheim. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Wallersheim steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Wallersheim über 63.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Wallersheim da?
Mit einem Steuersatz von 63€ pro Jahr für den Ersthund liegt Wallersheim 21€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Wallersheim zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wallersheim einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (113€ statt 63€).
Bei 740 Einwohnern und einer Fläche von 62 km² ist Wallersheim als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wallersheim
In Wallersheim stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Wallersheim wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Wallersheim zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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