Hundesteuer Wörrstadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Wörrstadt
Zuständiges Amt — Standort Wörrstadt
Öffnungszeiten — Steueramt Wörrstadt
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–11:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–11:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–11:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–11:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–11:00 Uhr | |
| Samstag | 16:00–18:00 Uhr | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wörrstadt.
Hundesteuersätze Wörrstadt — Übersicht 2026
| Kategorie | Wörrstadt | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 74.00 € | 84.00 € | -10.00 € |
| Zweithund | 133.00 € | 168.00 € | -35.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 444.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Wörrstadt, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
Ihr Unternehmen in Wörrstadt
Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Wörrstadt. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.
Beispielwerbung · Platzhalter
Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Wörrstadt 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Wörrstadt beträgt 74€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 133€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 444€ pro Jahr.
- Wörrstadt liegt damit 10€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wörrstadt in Rheinland-Pfalz.
Hundehalter in Wörrstadt müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Wörrstadt. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 8.553 Einwohnern ist Wörrstadt eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Wörrstadt zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Wörrstadt bei 74.00 Euro. Ein Zweithund kostet 133.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 444 Euro jährlich.
💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!
Die Kosten von 74€ für Ihren Ersthund können Sie in Wörrstadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
* = Affiliate / Werbelink
Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wörrstadt
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Wörrstadt eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wörrstadt zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Wörrstadt ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 444.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wörrstadt
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wörrstadt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Wörrstadt.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Wörrstadt: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Wörrstadt sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Rheinland-Pfalz häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wörrstadt gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Wörrstadt speziell) gesetzliche Pflicht.
* = Affiliate / Werbelink
Hundemarke verloren in Wörrstadt – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Wörrstadt sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Wörrstadt.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Wörrstadt? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Rheinland-Pfalz sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Wörrstadt steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Wörrstadt über 74.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Wörrstadt da?
Mit einem Steuersatz von 74€ pro Jahr für den Ersthund liegt Wörrstadt 10€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Wörrstadt bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wörrstadt einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (133€ statt 74€).
Bei 8.553 Einwohnern und einer Fläche von 167 km² ist Wörrstadt als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wörrstadt
Viele Verwaltungen, so oft auch Wörrstadt, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Wörrstadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Wörrstadt zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Wörrstadt
Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026
HanseMerkur Hundehaftpflicht
- ✓ Deckungssumme bis 50 Mio. €
- ✓ Keine Rasse-Ausschlüsse
- ✓ Mietsachschäden inkludiert
- ✓ Welpen automatisch mitversichert
- ✓ 24h-Schadensmeldung online
- ✓ Tägl. Kündigung möglich
HanseMerkur Hundekrankenversicherung
- ✓ Freie Tierarztwahl
- ✓ Bis zu 100% Kostenübernahme
- ✓ OP- und Behandlungskosten
- ✓ Direkte Abrechnung möglich
Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink