Hundesteuer Kommenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Kommen
Zuständiges Amt — Standort Kommen
Öffnungszeiten — Steueramt Kommen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 07:45–13:00 Uhr | |
| Dienstag | 07:45–13:00 Uhr | |
| Mittwoch | 07:45–13:00 Uhr | |
| Donnerstag | 07:45–13:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | 07:45–13:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Kommen.
Hundesteuersätze Kommen — Übersicht 2026
| Kategorie | Kommen | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 82.00 € | 84.00 € | -2.00 € |
| Zweithund | 148.00 € | 168.00 € | -20.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 492.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Kommen, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Kommen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Kommen beträgt 82€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 148€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 492€ pro Jahr.
- Kommen liegt damit 2€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kommen in Rheinland-Pfalz.
Sie möchten Ihren Hund in Kommen anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Rheinland-Pfalz sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 281 Einwohnern ist Kommen eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Kommen zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Kommen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 82.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 148.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 492 Euro jährlich.
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Die Kosten von 82€ für Ihren Ersthund können Sie in Kommen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kommen
In Kommen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kommen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Kommen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 492.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kommen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kommen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Kommen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Kommen: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Kommen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Rheinland-Pfalz häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kommen gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 42% bietet Kommenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Kommen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Kommen – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Kommen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Kommen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Kommen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Rheinland-Pfalz sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Kommen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Kommen über 82.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Kommen da?
Mit einem Steuersatz von 82€ pro Jahr für den Ersthund liegt Kommen 2€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Kommen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kommen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (148€ statt 82€).
Bei 281 Einwohnern und einer Fläche von 74 km² ist Kommen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kommen
Viele Verwaltungen, so oft auch Kommen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Kommen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Kommen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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