Hundesteuer Enkenbach-Alsenbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 84,00pro Jahr
Zweithundca. 168,00pro Jahr
Listenhundca. 600,00pro Jahr

Für Enkenbach-Alsenborn zeigen wir den Richtwert für Rheinland-Pfalz — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

Kontakt — Stadtverwaltung Enkenbach-Alsenborn

BehördeStadtverwaltung Enkenbach-AlsenbornSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon06303 9130

Zuständiges Amt — Standort Enkenbach-Alsenborn

Öffnungszeiten — Steueramt Enkenbach-Alsenborn

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Dienstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:30 Uhr
Donnerstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Enkenbach-Alsenborn.

Hundesteuersätze Enkenbach-Alsenborn — Übersicht 2026

KategorieEnkenbach-AlsenbornØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthundca. 84,0084,00 €0,00
Zweithundca. 168,00168,00 €0,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Rheinland-Pfalz — für Enkenbach-Alsenborn liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Enkenbach-Alsenborn 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Enkenbach-Alsenborn beträgt ca. 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Enkenbach-Alsenborn liegt damit genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn in Rheinland-Pfalz.

Wer in Enkenbach-Alsenborn (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Enkenbach-Alsenborn derzeit ca. 84,00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 7.166 Einwohnern auf 119 km² zählt Enkenbach-Alsenborn zu den Kleinstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Enkenbach-Alsenborn.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Enkenbach-Alsenborn?

Die Hundesteuer in Enkenbach-Alsenborn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Enkenbach-Alsenborn auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Enkenbach-Alsenborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Enkenbach-Alsenborn

Nicht jeder Hundehalter in Enkenbach-Alsenborn muss den vollen Steuersatz von ca. 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Enkenbach-Alsenborn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Enkenbach-Alsenborn

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Enkenbach-Alsenborn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Enkenbach-Alsenborn

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Enkenbach-Alsenborn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Enkenbach-Alsenborn)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Enkenbach-Alsenborn: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Enkenbach-Alsenborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Rheinland-Pfalz für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Enkenbach-Alsenborn gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Enkenbach-Alsenborn?

Mit einem Steuersatz von ca. 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Enkenbach-Alsenborn genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Enkenbach-Alsenborn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt ca. 84 €).

Bei 7.166 Einwohnern und einer Fläche von 119 km² ist Enkenbach-Alsenborn als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Enkenbach-Alsenborn

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Enkenbach-Alsenborn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Enkenbach-Alsenborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Enkenbach-Alsenborn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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